Gelsenkirchen. . Die Bezirksvertretung Süd folgte in ihrer sitzung am Dienstagnachmittag einstimmig der Empfehlung, die „untertägige Vorbebauung“ von Haus Leithe in der Gelsenkirchener Neustadt ebenso wie den mittelalterlichen Adelssitz selbst unter Denkmalschutz zu stellen.
Was für die altehrwürdigen Bauten über Tage längst gilt, soll auch beim historischen Schatz im Boden seine Gültigkeit haben: Denkmalschutz und Eintragung in die Denkmalliste. Einstimmig beschloss die Bezirksvertretung Süd in ihrer Sitzung am Dienstag, auch die noch nicht sichtbaren Zeitzeugen uralter Baukultur unter dem mittelalterlichen Adelssitz Haus Leithe unter Schutz zu stellen.
Genauer gesagt soll die „untertägige Vorbebauung“ von Herrenhaus und Wirtschaftsgebäuden, die Umbaureste des Herrenhauses im Keller, die Umgräftung sowie der unterirdische Vorbau der Kapelle auf der Garteninsel mit dem Prädikat denkmalgeschützt geadelt werden und auch Kleinfunde wie Keramik oder organische Reste ihren Weg in die Denkmalliste finden.
Keine verzögernde Wirkung
Das Verfahren habe keine Verzögernde Wirkung auf die geplanten Baumaßnahmen des Dortmunder Investors, sagte Beate Düster von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt gestern. Damit bei den notwendigen Erdarbeiten aber keine historischen Fundstücke zerstört werden, seien Fachleute bei den Arbeiten zur Stelle.
Bei der Prüfung der Denkmaleigenschaft kamen archäologische Experten zu dem Ergebnis, dass das Bodendenkmal Haus Leithe großen Wert für die Geschichte der Menschen der Gelsenkirchens und des Umfeldes habe. „Als Grenzbefestigung der Grafen von der Mark kam dem Bodendenkmal im Mittelalter große strategische Bedeutung zu.“ Haus Leithe sei ein Objekt, „das den historischen Entstehungsprozess Gelsenkirchens in einer früheren Grenzlage bezeugt“.
LWL beantragt Unterschutzstellung
Bei der Beurteilung des historischen Objekts unter Tage stand die Abteilung Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe sozusagen Pate. Mehr noch: Der LWL selbst hatte die Unterschutzstellung beantragt und – natürlich – auch eine positive Beurteilung abgegeben. Anders gesagt: Alle Voraussetzungen an ein Bodendenkmal sind erfüllt.
Der ehemalige Stammsitz der Ritter von Leithe wurde im 13. Jahrhundert als freier Adelssitz gebaut. Da dieser in unmittelbarer Grenznähe zwischen den Territorien Essen und Mark am Leithebach lag, gehen Historiker davon aus, dass Leithes den Grenzschutz für den Grafen übernommen haben. Zurück in die Neuzeit: 1985 wurde Haus Leithe in die Denkmalschutzliste aufgenommen. 1997 übernahm die Stadttochter GGW das geschichtsträchtige Schmuckstück und verkaufte es 2012 an Investor Jörn Zahn.
Auf einen Schönheitsfehler in der Beschlussvorlage wies Schriftführer Ulrich Exner schmunzelnd hin: „Haus Leithe in Gelsenkirchen-Buer “, hieß es da. Na sowas.