Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen wartet nach dem rot-grünen Beschluss auf die Ausführungsbestimmungen vom Land. Für Kontrollen ist die Gewerbeaufsicht zuständig. Die Gastwirte sind geteilter Meinung.

Nun ist es also von der Politik beschlossen und verkündet: Ab 1. Mai 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen in Gaststätten ein striktes Rauchverbot à la bayrischem Vorbild. Ganz unvorbereitet für andere ist diese Entscheidung in Düsseldorf nicht gefällt worden, sie hatte sich in einer lange währenden Diskussion längst abgezeichnet.

Was heißt das nun ganz praktisch für die Stadt Gelsenkirchen?

Wie die Verwaltung der Redaktion am Dienstag auf Anfrage mitteilte, zählt sie von Scholven-Nord bis Ückendorf-Süd gut tausend Betriebe, die unter das neue Gesetz fallen werden. „Was wir genau und wie wir es machen müssen, das müssen wir allerdings noch abwarten, bis das Land uns die Ausführungsbestimmung zukommen lässt“, sagte Sprecher Martin Schulmann der WAZ.

Nur 1,6 Kontrolleure

Auch ohne dieses Schreiben steht bereits fest: Es ist jede Menge Arbeit für die Verwaltung. Zuständig für die Kontrollen, so heißt es aus dem Rathaus, sei die Gewerbeaufsicht. Dort sitzen aktuell zwei Mitarbeiter auf 1,6 Stellen. „Sie können sich aber personelle Verstärkung für die Kontrollen aus dem Bereich des Kommunalen Ordnungsdienstes holen“, so Schulmann. Allerdings, schränkt er anschließend ein, müssten sie das Pensum dennoch abarbeiten.

Im Klartext heißt das: Jede klassische Gaststätte mit Konzession muss überprüft werden, allein davon gibt es (schwankend) zwischen 330 und 350 auf Gelsenkirchener Stadtgebiet. Dazu kommen die Bäcker, die einen Tisch aufstellen, um Café-Charakter zu erzeugen, jede Teestube, auch wenn sie alkoholfreie Zone ist, und auch jeder Kiosk (oder die Trinkhalle), der einen geschlossenen Raum für seine Kunden anbietet.

Bis zum Ende eines Gerichtsverfahren kann nichts gemacht werden

Recht auf Selbstbestimmung und Rauchverbot

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    In welchem Rhythmus die Kontrollen in der Stadt durchgeführt werden können, ist für Martin Schulmann derzeit nicht absehbar. Die geltenden Regeln mit Blick auf das Nichtraucherschutzgesetz würden ja schon ausgehebelt werden. „Wenn wir Beschwerden bekommen, gehen wir ihnen ja auch nach. Aktuell gibt es durchaus schon Gerichtsverfahren mit solchen Betrieben, die gegen das aktuell geltende Gesetz verstoßen haben.“

    Mit dem Effekt, dass die Inhaber sich anwaltlich vertreten lassen würden und bis zum Ende des Verfahrens nichts gemacht werden könne.

    Geteilte Meinungen bei Kneipiers

    Und die hiesigen Gastwirte? Wie sehen sie die rot-grüne Dunstabzugshaube? Achim Kaufmann, Inhaber des König-City am Heinrich-König-Platz, war zuletzt vom Amtsgericht zu einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro verdonnert worden, weil bei ihm im Lokal während einer Kontrolle Raucher in Aktion angetroffen worden waren. Kaufmann ist „froh, dass es nach fünf Jahren endlich mal geklärt ist. Ich war von vorne herein dafür. Ein Gesetz muss doch für alle gleich sein.“

    Christoph Klug (FDP), Betreiber des Bikini und des Lokal ohne Namen in Buer, ist hingegen enttäuscht, hätte sich weiterhin Ausnahmen gewünscht: „Ich hatte gedacht, man könnte das Gesetz noch abwenden. Und ich hatte gehofft, dass die SPD im Ruhrgebiet mehr Rückgrat beweist.“ Klug rechnet mit weniger Gästen, weniger Umsatz und zunehmender Ruhestörung, weil die Raucher ab Mai 2013 zum Rauchen vor die Tür müssen. Der Gastronom differenziert zwischen seinen zwei Lokalen: „Das Bikini ist nicht so sehr betroffen – der Speisebereich leidet nicht so sehr.“ Das Lokal ohne Namen treffe es hingegen „hart“.

    Klaus Steveker (Altstadt-Café): „Wir werden viele Gäste verlieren.“ Ihn ärgert auch, dass er extra einen Raucherraum geschaffen hat.