Essen-Rüttenscheid. . Laut den städtischen Justiziaren fehlt die Rechtsgrundlage, um den Christinenpark in Essen-Rüttenscheid mit Öffnungszeiten zu belegen, da es sich dabei um eine öffentliche Grünfläche handelt. Polizei und Interessengemeinschaft Rüttenscheid bedauern die Entscheidung.

Nachdem es im Christinenpark in den Frühlings- und Sommermonaten immer wieder zu Ruhestörungen und Vandalismus gekommen war, reifte die Idee heran, mit Hinweisschildern die Öffnungszeiten zu beschränken. Hinweisschilder sollten den Aufenthalt im Christinenpark zu später Stunde beschränken. Bezirkspolizisten wie Rüdiger Buers, der den Antrag zur Aufstellung der Schilder in die Bezirksvertretung einbrachte, hätten so die Handgabe gehabt, Störenfriede leichter des Parks zu verweisen.

Doch aus den Plänen wird offenbar nichts. Das geht aus einem Schreiben hervor, dass der Bezirksvertretung in ihrer nächsten Sitzung am 28. Februar vorgelegt wird. Die Bezirkspolitiker hatten die Verwaltung gebeten, den Vorschlag zu überprüfen. Laut den Justiziaren sind Öffnungszeiten nicht rechtens, da „Grünanlagen keine öffentlichen Einrichtungen sondern sogenannte Sachen im Gemeingebrauch“ sind und „von jedem ohne besondere Zulassung genutzt werden können“. Das gelte auch für die nächtliche Nutzung. Eine ähnliche Prognose hatte Grün und Gruga bereits im vergangenen Jahr gewagt. Sprecher Dirk Heimeshoff verwies damals auf eine Stellungnahme, laut der „keine öffentliche Grünanlage im gesamten Stadtgebiet mit Schließ-, bzw. Öffnungszeiten versehen“ werden soll.

„Die Schilder hätten der Polizei die Arbeit erleichtert“

Die Interessengemeinschaft Rüttenscheid, die die Schilder finanzieren wollte, bedauert die Absage. „Zwar hat sich die Lage deutlich verbessert, seit sich die Gastronomien angesiedelt haben. Dennoch hätten die Schilder der Polizei die Arbeit erleichtert“, sagte IGR-Vorsitzender Rolf Krane, den im vergangenen Jahr immer mal wieder Beschwerden von Anwohnern erreichten, die aufgrund einiger Spontan-Partys kaum in den Schlaf fanden.

„Nun können wir weiterhin erst dann handeln, wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht“, so Bezirkspolizist Rüdiger Buers. „Wir werden abwarten müssen, wie die Lage in den Frühlingsmonaten ist. Vielleicht finden wir zusammen mit den Anwohnern auch andere Lösungen“, so Buers weiter.

Laut Bezirksbürgermeister Gerhard Barnscheidt wird man den Christinenpark zwar weiter im Blick behalten, aber: „Ohne Rechtsgrundlage sind uns aber erst mal die Hände gebunden.“