Essen-Dellwig. Anwohner der Rauchstraße haben sich in den vergangenen Wochen wiederholt über Lärm auf dem Gelände des ehemaligen Mörtelwerks beschwert. Dort werde geschraubt, lackiert und geflext, wie in einer Werkstatt, sagen sie. Der mutmaßlicher Nutzer ist nun zur Anhörung aufgefordert worden.
Vor rund einem halben Jahr war das Gelände des ehemaligen Mörtelwerks in Dellwig in aller Munde. Ein Autohändler hatte an der Rauchstraße unerlaubt seine Geschäfte betrieben. Nun rückt das Gelände erneut in den Fokus: Seit Monaten wird im Schatten des alten Mörtelturms kräftig an Autos geschraubt, und es herrscht Betrieb wie in einer Kfz-Werkstatt.
Zur Erinnerung: Damals hatte der Autohändler einen Antrag auf eine „temporäre Nutzungsänderung“ gestellt, um seine Fahrzeuge auf dem Gelände unterzubringen. Doch der Versuch scheiterte am Bebauungsplan, der die Fläche zum Zwecke der Wohnbebauung ausweist, wie Detlef Robrecht, Leiter der Bauaufsicht, bestätigt.
„Ich dachte, die Sache sei ausgestanden“
„Als sich Mitte des Jahres der Autohändler Richtung Bottrop verabschiedete, da dachte ich, die Sache sei ausgestanden“, sagt Rüdiger Wessling. „Doch dies war ein Irrtum.“ Wessling, dessen Grundstück direkt an das Areal grenzt, ärgert sich – wie viele seiner Nachbarn – schon längere Zeit über das, was da zumeist hinter verschlossenem Haupttor vor sich geht. Denn schon kurz nach Ende des Autohandels wurde auf dem Gelände nach Herzenslust geschraubt, geflext, gehämmert und mitunter sogar lackiert. „Beinahe täglich habe ich dort wechselnde Pkw und sogar Lkw-Auflieger entdeckt“, sagt Rüdiger Wessling.
In seinem Ärger wandte er sich an die Bezirksvertretung (BV) IV und fand in Klaus-Dieter Pfahl einen tatkräftigen Unterstützer. Der Vorsitzende der CDU Dellwig und Chef des BVV Dellwig/Gerschede informierte die Verwaltung, die am 16. Oktober eine Ortskontrolle anberaumte.
Resultat: Keine Anzeichen für einen weiteren Autohandel. Bis auf vier nicht angemeldete Kfz sei dort nichts zu finden, was auf ein Gewerbe hinweisen würde. Das Abstellen von Pkw auf einem privaten Grundstück berühre allerdings keine bauordnungsrechtlichen Belange, hieß es in der Erklärung des Amtes weiter.
Bußgeld in Höhe von 5000 Euro droht
Doch damit wollte es Pfahl nicht bewenden lassen. In der BV-Sitzung legte die CDU einen Antrag vor, die Verwaltung möge erklären, ob eine Genehmigung für die Autoschrauber vorliege. Nicht ohne auf die akute Lärmbelästigung der Anwohner hinzuweisen und auch auf den maroden Zaun auf der Stützmauer, die den Wanderweg zum Rhein-Herne-Kanal und zur Kleingartenanlage vom Areal trennt.
Mit Erfolg: „Wir haben uns am 13. November schriftlich an den mutmaßlichen Nutzer gewandt“, erklärt Detlef Robrecht. „Dieser hat nun eine Woche Zeit, darauf zu reagieren und sich zu erklären.“ Sollte dies nicht geschehen, drohe ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro. „Nun folgt die Anhörung“, sagt Robrecht. Dabei kommt es uns nicht auf einen Tag an.“
Sicher ist aber: „Die Sache wird geklärt.“