Essen. Eine Melde-Kontrolle der Stadt Essen sorgte am Donnerstagmorgen für Aufsehen. Polizeistreifen und Rettungswagen standen an der Kreuzung von Gladbecker Straße und Hövelstraße. Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes glichen Personalien von Anwohnern mit dem Melderegister ab.
Für Aufsehen sorgten am frühen Donnerstagmorgen zahlreiche Polizeifahrzeuge und ein Rettungswagen an der Gladbecker Straße, Ecke Hövelstraße, in der Nähe des Altenessener Bahnhofs. Was wie ein Großeinsatz der Polizei wirkte, war laut Stadtverwaltung eine routinemäßige Kontrolle: Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes kontrollierten in mehreren Wohnhäusern, ob die dort wohnenden Personen dem Einwohnermeldeamt ihren Wohnsitz auch gemeldet haben. Das schreibt das Meldegesetz vor.
Die Stadt führte die sogenannte „melderechtliche Überprüfung“ durch, weil sie Hinweise erhalten hatte, dass sich dort vermehrt Besucher für einen langen Zeitraum aufhalten. Ergebnis der Kontrolle, die gegen 8 Uhr abgeschlossen war: Es habe keine Auffälligkeiten gegeben, so die Stadt. Deren Mitarbeiter wollten keine näheren Angaben zu den Hinweisen und Vorwürfen machen. Man habe „vom älteren deutschen Ehepaar bis hin zur Familie mit Migrationshintergrund“ alle Bewohner überprüft.
Wohnraum darf nicht überbelegt werden
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Die Polizei leistete den Mitarbeitern der Stadt Amtshilfe. Die Beamten waren zur Sicherheit der städtischen Mitarbeiter mit im Einsatz vor Ort. Der Rettungswagen kam zum Einsatz, da ein Bewohner einen Schwächeanfall erlitt.
Die rechtliche Grundlage für diese Kontrollen ist das Meldegesetz. Hinzu kommt, dass nach dem Wohnaufsichtsgesetz Wohnraum nicht überbelegt werden darf. Pro Erwachsenem sieht das Gesetz eine Wohnfläche von mindestens neun Quadratmetern vor, pro Kind (bis sechs Jahre) schreibt es mindestens sechs Quadratmeter Wohnfläche vor.
Die Stadt Essen nimmt derartige Überprüfungen vor, wenn sie Hinweise von anderen Behörden oder konkrete Angaben von Nachbarn erhält, dass sich in einem Haus über einen längeren Zeitraum Menschen aufhalten, die dort nicht gemeldet sind.