Amt will Café Overbeck in Essen zum Denkmal erklären
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Essen. . Das traditionsreiche Café Overbeck auf der Kettwiger Straße in Essen besteht seit den Fünfziger Jahren. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat jetzt ein Gutachten erstellt. Die Entscheidung muss aber am Ende die Stadt treffen. Vorher müssen die Eigentümer angehört werden.
Das Rheinische Amt für Denkmalpflege mit Sitz in Pulheim möchte das Café Overbeck auf der Kettwiger Straße unter Denkmalschutz stellen. Ein entsprechendes Gutachten ist am 23. Juli an die Denkmalbehörde der Stadt Essen geschickt worden.
Noch behandeln alle Beteiligten die Akte fast als geheime Verschlusssache, es handle sich schließlich um ein laufendes Verfahren, heißt es. Aber: Der Verfasser des Gutachtens lässt mehr oder weniger durchscheinen, wohin die Reise gehen soll: Nach Ansicht des Rheinischen Amtes soll offenbar der gesamte Komplex zum Denkmal erklärt werden, nicht nur einzelne Teile.
Keine Frage der Innenarchitektur
„Das gesamte Gebäude ist in den Fünfziger Jahren eigens für eine Cafénutzung errichtet worden. Das ist mittlerweile im Rheinland eine architektonische Seltenheit“, sagt Oliver Meys, wissenschaftlicher Referent im Rheinischen Amt für Denkmalpflege, das zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) zählt. Gaststätten seien heutzutage eher „eine Frage der Innenarchitektur“; das sei beim Café Overbeck anders - mit seinem Balkon oder den abgerundeten Schaufenstern zur Kettwiger Straße hin. Meys schwärmt außerdem von der inneren Gestaltung des Hauses, den „versetzten Ebenen“, dem „filigranen Treppengeländer“, der gesamten „Transparenz“, die sich über sämtliche Etagen erstrecke. „Der Architekt“, schlussfolgert Meys, „hatte einfach viel mehr Freiheiten, als wenn ein Café in ein bestehendes Gebäude einziehen soll.“
Café Overbeck
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Seit Mitte der Neunziger Jahre ist das Café Overbeck in einer Liste der Stadt eingetragen, die den Titel „Erhaltenswerte Bauten der Fünfziger Jahre“ trägt. Unter Denkmalschutz gestellt worden ist es aber bislang nicht. Das Haus wurde Mitte der Fünfziger Jahre errichtet. Architekt Wilhelm Johannes Koep gilt in Fachkreisen als renommiert; er galt als Hausarchitekt des Kölner Parfumherstellers 4711.
Denkmalschutz erschwert Sanierungen
Die Familie Overbeck äußert sich öffentlich nicht zu diesem Vorgang; es ist aber klar, dass ein Baudenkmal es seinem Besitzer nicht unbedingt leicht macht, wenn es um notwendige Sanierungen geht: Allein energetisch notwendige Dämmungen werden dann unmöglich oder zumindest unbezahlbar. Gleiches gilt für Veränderungen am Innenleben eines Hauses, die ein Besitzer dann nicht mehr vornehmen darf. Etwas überspitzt: Der Hausbesitzer könnte schnell das Gefühl bekommen, in einem Museum zu leben. Während im Juli die Frankfurter Allgemeine Zeitung, solcherlei Bedenken vollkommen außer Acht lassend, vom „Kranzler des Ruhrpotts“ schwärmte und das Café Overbeck als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnete, steht jetzt die gesetzlich vorgeschriebene „Anhörung der Besitzer“ an: Familie Overbeck kann Einwände erheben. Am Ende entscheidet die Denkmalbehörde der Stadt. Und die kann, im Zweifel, das Haus oder nur Teile davon zum Denkmal erklären, auch gegen den Willen des Besitzers.
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