Essen. . Auch pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Erholung – und dieser ist auch gesetzlich verankert. Doch wer einen der über 400 Kurzzeitpflegeplätze in Essen ergattern will, muss frühzeitig reservieren. Die Wartelisten der Einrichtungen sind lang.

Wenn Beate Degenhard mit ihrem Mann in den Urlaub fährt und ihre Mutter Anni daheim in Essen bleibt, tut sie das heute ohne schlechtes Gewissen. Denn sie weiß die 91-Jährige im zentral gelegenen Marienhaus in guten Händen: „Meine Mutter ist im Kopf noch sehr fit und nur körperlich eingeschränkt. Sie freut sich jedes Jahr auf ihren Urlaub dort.“ Die Seniorin ist dann in der Einrichtung in der Essener Innenstadt zur Kurzzeitpflege untergebracht.

Sonst ist Beate Degenhard für die Pflege ihrer Mutter mitverantwortlich. „Anfangs musste sie sich daran gewöhnen und auch für uns war die Situation neu“, erzählt Degenhard. „Aber jetzt hat sie schon Freundschaften dort geschlossen und nutzt gern die vielen Freizeitangebote.“

Anspruch auf Erholungszeit

Was bei Familie Degenhard seit vier Jahren reibungslos funktioniert, ist für viele pflegende Angehörige noch immer eine Überwindung: „Gerade Ehepartner kümmern sich oft aufopfernd um den Anderen und stellen ihre eigenen Bedürfnisse vollkommen zurück“, sagt Linda Breuing, Mitarbeiterin im Seniorenreferat des Amtes für Soziales und Wohnen der Stadt Essen. „Die Pflege eines anderen Menschen kann sehr fordernd sein. Gerade deshalb ist es wichtig, sich ab und zu eine Auszeit zu gönnen.“ In Essen sei die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen in den vergangenen Jahren bereits spürbar gestiegen.

Auch interessant

Und das fördert auch der Gesetzgeber: So haben pflegebedürftige Personen einen Anspruch auf jährliche Kurzzeitpflege. Die Pflegekassen übernehmen hierfür bis zu 1550 Euro der pflegebedingten Aufwendungen für maximal 28 Tage pro Jahr. Zusätzlich trägt die Stadt die so genannten Investitionskosten, die mit den häuslichen Betriebskosten der Einrichtung vergleichbar sind.

Darüber hinaus gibt es die Verhinderungspflege, für die ebenfalls bis zu 1550 Euro für maximal 28 Tage gezahlt werden können. Sie kann auch zu Hause geleistet werden und ist auch stundenweise möglich, wohingegen die Kurzzeitpflege nur in Pflegeeinrichtungen und somit in Vollzeit erfolgt. Ein weiterer Unterschied: Für die Verhinderungspflege muss die betreffende Person mindestens ein halbes Jahr eine Pflegestufe besitzen, was für die Kurzzeitpflege nicht erforderlich ist.

400 Kurzzeitpflegeplätze in Essen

Was die Plätze für Kurzzeitpflege betrifft, sei das Angebot in Essen ausreichend. Dennoch sollten Interessierte sich frühzeitig um einen Platz bemühen, rät Breuing: „Gerade in der Feriensaison sind die Wartelisten in den Häusern lang. Man sollte schauen, welches Angebot am besten zu einem passt und auch die Preise vergleichen. Da gibt es durchaus Unterschiede.“

Mit dem Maximilian-Kolbe-Haus in Steele und dem Marienhaus in der Innenstadt verfügt Essen über zwei Einrichtungen, die solitäre Kurzpflege vorhalten. Außerdem gibt es so genannte eingestreute Plätze in anderen Einrichtungen. Dies sind Pflegeplätze, die bei Bedarf als Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden können. Insgesamt gibt es in Essen gut 400 solcher Kurzzeitpflegeplätze, so Breuing und beobachtet hier auch einen gesellschaftlichen Wandel: „Die Menschen sind zunehmend mehr bereit, Unterstützung anzunehmen. Das ist sicherlich eine positive Entwicklung.“