Wer den Eigenanteil bei der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht aus eigener Tasche zahlen kann, hat noch die Möglichkeit, beim Amt für Soziales und Wohnen einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, ist einkommens- und vermögensabhängig. Dieser Antrag sollte frühzeitig gestellt werden.