Essen.

Die ehemalige Grünen-Politikerin Stefanie Maas soll doch nicht ins Gefängnis. In der Berufungsverhandlung bestätigte die XI. Strafkammer am Landgericht zwar die Verurteilung der 37-Jährigen aus Fischlaken wegen Betruges zu eineinhalb Jahren Haft. Das Gericht setzte die Strafe aber zur Bewährung aus.

Amtsrichter Stefan Groß hatte in seinem Urteil vom 12. März dagegen keine Möglichkeit mehr gesehen, der Angeklagten die Haft zu ersparen. Immerhin hatte sie den neuen Betrug begangen, als sie während eines früheren Betruges unter Bewährung stand, sagte er. Das Landgericht sah jetzt aber echte Reue bei Stefanie Maas und das Bemühen, mit therapeutischer Hilfe ihr Verhalten zu ändern. Richter Nils Feldhaus: „Bei einer Inhaftierung würde sie auch ihren Beruf verlieren.“

2012 hatte die Angeklagte, damals im Vorstand der Grünen aktiv, in der Werdener Propsteistraße ein Haus für 865.000 Euro gekauft. Allerdings fehlte ihr das Geld. Angeklagt war sie, weil sie die 30.000 Euro Maklergebühr schuldig geblieben war.

Einschlägig vorbestraft

Schwer ins Gewicht fiel, dass sie 2010 zweimal zu Geldstrafen wegen Betruges verurteilt worden war und 2011 zu sechs Monaten Haft mit Bewährung, ebenfalls wegen Betruges. Als der Hauskauf ohne Geld bekannt wurde, widerrief die Justiz die Bewährung, Stefanie Maas musste rund vier Monate verbüßen.

Vor Gericht räumte sie ein, das Haus gekauft zu haben, ohne es bezahlen zu können. Sie sei seit Jahren in das Gebäude verliebt gewesen und habe es besitzen wollen. Sie habe sich vorher informiert, dass der Kauf rückgängig gemacht werden könne. Allerdings sei das beim Maklervertrag nicht möglich gewesen.

Krankhafte Kaufsucht

Ihr Verteidiger Michael Wolff sprach von einer krankhaften Kaufsucht der Mandantin. Er präsentierte Zivilakten, in denen es um weitere Käufe ging: So hatte sie bei Mercedes einen GLK für 35.000 Euro gekauft. Wolff erinnerte an die psychologische Behandlung, in die sich die Angeklagte begeben habe: „Die Diagnose geht in Richtung narzisstische Persönlichkeitsstörung.“

Seinem Antrag, Stefanie Maas auf ihre Schuldfähigkeit untersuchen zu lassen, ging die Kammer nicht nach. Dazu sah sie keinen Anlass. Sie folgte später aber auch nicht dem Antrag von Staatsanwältin Janina Aksoy-Akin, die Verurteilung des Amtsgerichtes ohne Bewährung bestehen zu lassen, weil die Angeklagte eine Bewährungsversagerin sei.