Essen. . Ungewöhnliches Betrugs-Delikt: Frau aus Fischlaken kaufte Altbau in Werden, bezahlte aber nie. Schon zuvor hatte Stefanie Hansmeier-Maas mehrfach Kleidung im Internet bestellt, aber Rechnungen nie beglichen. Die Frau arbeitete acht Jahre für die Essener Grünen im Vorstand.

In der Vergangenheit hat sie ihren Beruf immer wieder als „Kommunikationstrainerin“ angegeben, und da ist es natürlich besonders tragisch, wenn man sich von einem Amtsrichter sagen lassen muss: „Sie haben Lügen verbreitet, Ausreden erfunden und Hinhalte-Taktiken strategisch angewendet.“

Stefanie Hansmeier-Maas, die acht Jahre im erweiterten Vorstand der Essener Grünen saß, und deren Mann Peter Maas in der Bezirksvertretung IX (Werden, Kettwig, Bredeney) aktiv war, soll wegen Betrugs für anderthalb Jahre ins Gefängnis. So urteilte am Mittwoch das Amtsgericht. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungs-Strafe beantragt. Dem entsprach das Gericht jedoch nicht: Von einem „erheblichen kriminellen Verhalten“ sprach Richter Stefan Groß; besondere Umstände für eine Bewährung „sehe ich nicht.“ Der Verteidiger der Frau aus Fischlaken kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.

„Sie haben auch mit ihrem guten Namen bezahlt"

Schon 2011 war Hansmeier-Maas wegen zwölffachen Betrugs verurteilt worden, immer wieder hatte sie Kleidung bestellt, aber nicht bezahlt. Damals kam sie mit Bewährung davon. Dann fasste sie einen folgenschweren Entschluss: Sie kaufte in Werden an der Propsteistraße ein altes Ärztehaus für 865.000 Euro und ließ großzügige Umbauarbeiten in die Wege leiten.

Von „eigenen Coaching-Räumen“ war unter anderem die Rede, und von einer Erbschaft, die sie gemacht habe, von einem Konto in England und von einem „lukrativen Großauftrag“, den sie eben erst an Land gezogen hätte. Um die Bonität der Kundin machte sich also erst mal niemand Gedanken: „Sie haben auch mit ihrem guten Namen bezahlt“, bescheinigte der Staatsanwalt der Stadtteil-Politikerin. Sie ließ schon erste Mieter ins Haus, bezahlte aber weder Kaufpreis noch die Makler-Courtage von 31.000 Euro.

Vor Gericht gestand sie gestern, einen Fehler gemacht zu haben: „Das Haus war mein Kindheits-Traum. So oft war ich daran vorbei gefahren.“ Allein die alte Haustür habe ihr so gut gefallen.

Viele unbezahlte Arbeitsstunden, Kosten und viel Ärger

„Ihre finanziellen Verhältnisse haben nicht ansatzweise hergegeben, dass das irgendwie gutgehen kann“, sagte der Staatsanwalt gestern fast ein wenig ratlos, „es war klar, dass sie irgendwann hier sitzen werden.“

Die Mieter im Dachgeschoss mussten irgendwann wieder ausziehen, viele Handwerker, die Makler, die Verkäufer – viele blieben auf unbezahlten Arbeitsstunden, Kosten und sehr viel Ärger sitzen. Mittlerweile ist das Haus in vier Eigentumswohnungen aufgeteilt worden; drei sind längst verkauft.

„Die Frage, warum das alles passiert ist, muss offen bleiben“, konstatierte Richter Stefan Groß am Ende der Sitzung. Ein psychologisches Gutachten über Stefanie Hansmeier-Maas, die sich selbst als „kaufsüchtig“ bezeichnet, ist nie erstellt worden. Sie habe zwar professionelle Hilfe in Anspruch genommen, über deren Ergebnis will sie aber nicht sprechen.

Bewährungs-Auflagen kam sie nicht nach

Während Stefanie Hansmeier-Maas den folgenschweren Hauskauf in Werden einstielte, stand sie wegen alter Betrugsdelikte bereits unter Bewährungs-Auflagen. Den Auflagen kam sie aber nicht nach, leistete zum Beispiel verabredete Sozialdienststunden nicht ab. Im März 2013 musste Stefanie Hansmeier-Maas dann ins Gefängnis – das war kurz nach Bekanntwerden der Geschichte mit dem Haus. Bevor sie ins Gefängnis ging, trat sie noch von ihrem Vorstandsposten bei den Grünen zurück. Sie kam damit einem Rausschmiss der Partei zuvor. Die Grünen „dankten“ ihr damals offiziell und wünschten ihr „viel Kraft für die anstehenden Herausforderungen“.

Viereinhalb Monate der Haftstrafe hat Hansmeier-Maas abgesessen; der Rest wurde erneut zur Bewährung ausgesetzt.

Zu dem Prozess im Amtsgericht, der am Mittwoch verhandelt wurde, war die Frau aus Fischlaken zuvor wieder dreimal nicht erschienen. Konkret verhandelt wurde nur das Ausbleiben der Zahlung der Makler-Courtage. Ob der damalige Verkäufer des Objektes, der ebenfalls nie Geld gesehen hat, jetzt auch noch Anklage erheben will, ist dem Vernehmen nach noch offen.