Essen. . Die Stadt begründet die Genehmigungsverweigerung für das Altendorfer Schützenfest in der Gesamtschule Bockmühle. Richtlinie gilt seit 2002
Es bleibt beim Alkoholverbot in der Mensa der Gesamtschule Bockmühle. Vereine, die dort mit Bier und Wein feiern möchten, müssen draußen bleiben. So reagiert die Stadtverwaltung auf den gestrigen Bericht in dieser Zeitung.Andererseits heißt es aus dem Rathaus: „Für künftige Planungen wurden mit den Altendorfer Schützen bereits gemeinsam konstruktive Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, damit das Schützenfest wieder in der Aula der Gesamtschule durchgeführt werden kann.“
Wie diese, nüchtern formulierte, Lösungen aussehen sollen, darüber schweigen sich die Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus. Die Altendorfer Schützen würden gerne in der Mensa bleiben. Offen ist allerdings, ob sie sich mit den jetzt gemachten Auflagen arrangieren und diese auch ihren Gästen plausibel machen können.
Kein Alkohol in Schulräumen
„Alkoholverbot in Schulräumen“ – diese Richtlinie besteht bereits seit dem Jahr 2002“, begründet die Stadt in ihrer Reaktion auf unseren Bericht über die Absage des für Juli in der Aula der Gesamtschule Bockmühle geplanten Schützenfestes des BSV Altendorf 1760. Diese Richtlinie über „Entscheidungen zu Anträgen auf Überlassung von Schulräumen an Dritte für nichtgewerbliche Zwecke“ habe der Rat der Stadt am 24. April 2002 beschlossen.
„Danach können Schulräume beispielsweise grundsätzlich nicht in den Ferien überlassen werden und der Genuss alkoholischer Getränke ist in den überlassenen Schulräumen untersagt.“ Weiter heißt es: „In der Vergangenheit erteilte Genehmigungen zur Nutzung der Schulräume erfolgten immer unter Hinweis auf das zu beachtende Alkoholverbot.“ Diesen Beschluss hat die Verwaltung bei ihren eignen Veranstaltungen in der Gesamtschul-Aula geschluckt und dort Bier ausgeschänkt.
Keine Verdoppelung der Miete
Für die Festlegung der Miete habe der Rat auch am 24. April 2002 eine Entgelteordnung beschlossen. „Eine angebliche Verdoppelung der Miete bei identischen Voraussetzungen ist nicht erfolgt“, heißt es in der Reaktion. Soweit für die Aula-Anmietung Kosten für den Schulhausmeister anfallen, seien diese vom Antragsteller zu tragen.
Da in der Gesamtschule Bockmühle in diesem Jahr Umbauten zum Brandschutz laufen und der „gewünschte Schützenfesttermin – 18. bis 20. Juli – in den Schulferien liegt, kann keine Vermietung erfolgen“. Dies sei dem Vorsitzenden des Bürgerschützenvereins Altendorf 1760 am 28. Januar schriftlich mitgeteilt worden.
Im folgenden Gespräch mit Mitarbeitern der Schul und dem 1. Vorsitzenden und der 1. Kassiererin des Vereins, „zeigten die nach entsprechender Erläuterung Verständnis für die Entscheidung der Verwaltung“. „Die Genehmigung von Veranstaltungen in Schulen erfolgte immer schon nach den Grundsätzen für die Überlassung von Schulräumen – und hieran hat sich auch nichts geändert.“