Essen. Für die Kommunalwahl am 25. Mai haben weitaus mehr Essener Bürger Briefwahl beantragt als 2009: 48.000 der aktuell 458.269 Wahlberechtigten. Alles deutet daraufhin, dass im Schlepptau der Kommunalwahl auch die Beteiligung bei der Europawahl zulegt.
Obwohl der Kommunalwahlkampf bislang durch Langeweile besticht, sieht es so aus, als könnten am 25. Mai deutlich mehr Wähler ihre Stimme abgeben als noch vor fünf Jahren. Und alles deutet daraufhin, dass im Schlepptau der Kommunalwahl auch die Beteiligung bei der Europawahl zulegt. Zu dieser Einschätzung kommt das städtische Wahlamt knapp zwei Wochen vor den beiden Abstimmungen. Ein Indikator: die Zahl der Briefwahlanträge.
48.000 Wahlberechtigte haben bislang für die Kommunalwahl Briefwahl beantragt. Das sind immerhin 6000 mehr als beim Urnengang 2009. Für die Europawahl haben ebenfalls rund 48.000 Bürger Briefwahlunterlagen angefordert. Das ist ein deutliches Plus im Vergleich zur Europawahl 2009; da waren es rund 30.000 Bürger.
Weniger Wahlberechtigte in diesem Jahr
Und dann wäre da noch die Integrationswahl, die ebenfalls am 25. Mai ansteht. Das Wichtigste vor den drei Wahlen im Überblick:Wer darf wählen: Bei der Kommunalwahl sind 458.269 Essener Bürger aufgerufen ihre Stimme abzugeben. Wahlberechtigt allen sind Deutschen und EU-Staatsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Essen haben.
Kommunalwahlen 2014Zur Europawahl werden rund 429.000 Bürger dieser Stadt zu den Urnen gerufen. Dass es deutlich weniger sind als bei der Kommunalwahl erklärt sich mit dem erforderlichen Mindestalter von 18 Jahren. Abstimmen dürfen deutsche Staatsbürger und auf Antrag Staatsangehörige der 27 EU-Mitgliedstaaten, vorausgesetzt die Wahlberechtigten sind mindestens seit drei Monaten in Essen gemeldet.
Abgestimmt wird in 250 Wahllokalen
Zur Wahl des Integrationsrates sind diesmal rund 87.532 Bürger aufgerufen. Das sind deutlich mehr als 2009, da waren es rund 47.690 Wahlberechtigte. Hintergrund: Abstimmen dürfen nicht mehr nur ausländische Staatsbürger ab 16 Jahren, sondern auch Bürger, die über eine doppelte Staatsbürgerschaft verfügen.
Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden
Das Wahlamt weist daraufhin, dass Wahlbriefe per Post bis zum 24. Mai zurückgesandt werden müssen. Am Wahltag selbst können Briefe in den Hausbriefkasten des Rathauses eingeworfen werden und zwar bis 16 Uhr Wahlbriefe für die Kommunal- und die Integrationsratswahl, bis 18 Uhr für die Europawahl.
Fragen zum Thema Wahlen beantwortet das Wahlamt unter der Telefon-Hotline 88 12345. Zusätzliche Informationen gibt’s im Internet: www.essen.de
Wo wird gewählt: Abgestimmt wird in 250 Wahllokalen und zwar sowohl für die Kommunalwahl als auch für Wahlen zum Europaparlament und zum Integrationsrat; Wahllokal und Stimmbezirk stehen auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Ausnahme: Wer zwischen dem 21. April und 9. Mai innerhalb von Essen von einem Stimmbezirk in einen anderen umgezogen ist, muss in zwei Wahllokalen wählen. Das Wahlamt empfiehlt für diesen Fall, Briefwahl für alle Wahlen zu beantragen. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Bis zum 23. Mai können Wahlberechtigte ihre Stimme auch im Wahlamt, Kopstadtplatz 10, abgeben. Rund 3500 Bürger machten bislang von diesem Angebot Gebrauch.