Das Lob kommt aus berufenem Munde: Was die Stadt Essen da zur Briefwahl anbietet, das sei „ein gut durchdachter und hilfreicher Service“, findet Ulrich Greveler, seines Zeichens Professor an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve und Experte auf dem Gebiet der Verwaltungsinformatik.
Doch das Aber folgt auf dem Fuß: Die Meldeadressen der wahlberechtigten Bürger sind augenscheinlich nicht ausreichend geschützt, um sie vor einem Missbrauch zu bewahren.
Der Landesdatenschutzbeauftragte geht der Sache bereits nach. Sprecher Nils Schröder lieferte gestern folgende Einschätzung: So wie es sich den Datenschutzexperten seines Hauses nach einer ersten Draufsicht darstelle, „kann das nicht richtig sein.“
Im Detail geht es darum, dass die Stadt auf ihrer Internetseite die Möglichkeit einräumt, Unterlagen für die Briefwahl unkompliziert auf elektronischem Weg anzufordern. Nutzer müssen dafür lediglich Name und Geburtsdatum eingeben. Die Bestätigung gibt’s per Mausklick als Datei. Doch auf dem Schreiben ist auch die Adresse zu lesen, unter der der mutmaßliche Absender gemeldet ist. Im Klartext: „Jeder kann weltweit über das Internet die Meldeadresse eines Essener Bürgers abfragen, wenn er neben dem Namen auch dessen Geburtsdatum kennt“, wundert sich Professor Greveler, der selbst in Essen wohnt.
Wo ist das Problem, könnte man fragen? Name und Adresse stehen schließlich auch im Telefonbuch. Und: Jeder, der will, bekommt gegen Gebühr bei der Stadt einen Auszug aus dem Melderegister, wie Nils Schröder für den Landesdatenschutzbeauftragten einräumt. Es sei denn, es lägen „besondere Gründe“ vor, so dass die Behörde die gewünschte Auskunft verweigern darf.
Hier wird’s heikel um das Service-Angebot der Stadt: Ist ausgeschlossen, dass schützenswerte Daten abgeschöpft werden können? Der Datenschutzbeauftragte will dies durch die Stadt sichergestellt sehen. Das Wahlamt war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.