Essen. Ein Schüler der Essener Gervinus-Grundschule soll auf einer Klassenfahrt übel traktiert worden sein. Die Mutter des Neunjährigen erstattete Anzeige, der Rektor sprach gegen einen der Täter einen dreitägigen Schulverweis aus. Auf Kritik soll er der Mutter empfohlen haben, die Schule zu wechseln.
„Ich bin erschüttert“, sagt Ute Meyer (Name geändert) noch heute. Und die Verzweiflung steht der Mutter ins Gesicht geschrieben. Im Oktober sei ihr neunjähriger Sohn, Schüler der Gervinus-Grundschule, auf einer Klassenfahrt von zwei gleichaltrigen Mitschülern übel traktiert worden, erzählt die Mutter.
„Zwei Jungs haben ihn eingesperrt, an den Haaren über den Flur gezogen, ihm die Luft abgedrückt und ihm den Tod angedroht“, schildert Ute Meyer den Vorfall. Bei der Bezirksregierung Düsseldorf klingt das ganz anders: „Nach dem uns vorliegenden Bericht handelte es sich bei dem Vorfall nach Darstellung der beiden Beteiligten um einen – zugegebenermaßen überzogenen – Streich.“ Gar so harmlos aber scheint der Vorfall nicht gewesen zu sein, immerhin gab es drei Tage Schulverweis für einen der Täter.
Auf Granit gebissen
Das Opfer hatte erst Tage nach Rückkehr von der Klassenfahrt von dem Vorfall erzählen können, sagt Ute Meyer, die zur Polizei ging. Sie erstattete Anzeige, doch das Verfahren sei eingestellt worden – die Täter seien unter 14 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig. Kurz: Man könne sie gar nicht zur Rechenschaft ziehen.
„Wenn die Polizei schon nichts unternehmen kann, hätte ich mir zumindest gewünscht, dass die Schule aktiv wird“, sagt die besorgte Mutter. Doch habe sie nicht nur bei den Eltern der Täter, sondern auch beim Rektor der Gervinusschule auf Granit gebissen. Den dreitägigen Schulverweis hält sie für läppisch.
Bezirksregierung hält Vorfall für aufgearbeitet
Denn schließlich müsse ihr Sohn weiterhin Tag für Tag mit den Tätern in einem Raum verbringen; was eine psychische Belastung für den Jungen bedeute. Der morgendliche Gang zur Schule sei für ihn mit Unbehagen und Angst verbunden; ständig zähle er die Tage, die er noch in der Gervinusschule verbringen müsse. Sein böswilliger Mitschüler dagegen falle immer wieder im Unterricht auf und mache auch nach wie vor üble Bemerkungen gegenüber ihrem Sohn. „Ich hatte daher angeregt, den Täter in eine Parallelklasse zu versetzen.“ Was sie dann vom Rektor habe hören müssen, habe ihr den Boden unter den Füßen weggerissen: „Wir sollten doch die Schule wechseln, wenn es uns nicht passen würde!“
Der Rektor wollte sich gegenüber dieser Zeitung nicht zu dieser Aussage äußern; er verwies an die Schulrätin, die wiederum an die Bezirksregierung. Die widerspricht den Angaben der Mutter: „Die Aussage des Schulleiters wird von der Bezirksregierung Düsseldorf nicht aufrechterhalten“. Im übrigen, heißt es dort weiter, „scheint der Vorfall auf der Klassenfahrt ausreichend aufgearbeitet zu sein“. Diese Einschätzung kann Ute Meyer nicht nachvollziehen: Für ihren Sohn hat sich die Situation ja gar nicht verbessert.