Folgende Standorte hat die Stadt als „Schulen in besonders belasteten Sozialräumen und mit einer hohen Zahl an Kindern mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf“ ausgemacht. Dort soll die Klassengröße auf höchstens 23 statt wie an den übrigen Schulen auf 26 Kinder beschränkt werden. Die Auswahl der Schulen erfolgte „vor dem Hintergrund des jeweiligen Sozialraumtyps und der Anzahl der Kinder im gemeinsamen Unterricht“. In der jetzigen Übergangsphase hin zu kleineren Klassen spielte auch die Frage eine Rolle, ob es für abgelehnte Kinder eine wohnortnahe Alternative gibt.

Die Schulen im Einzelnen: Schule an der Heinickestraße (Südviertel), Grundschule Nordviertel, Schule am Wasserturm (Südostviertel), Berliner Schule, Gervinusschule (beide Frohnhausen), Bodelschwinghschule, Schule an der Heinrich-Strunk-Straße, Hüttmannschule (alle Altendorf), Kraienbruchschule (Dellwig), Schule Gerschede, Dürerschule (Borbeck), Höltingschule (Bergeborbeck), Bergmühlenschule (Bochold), Stadthafenschule (Vogelheim), Hövelschule, Großenbruchschule, Bückmannshofschule, Schule an der Rahmstraße, Karlschule, Neuessener Schule, Adolf-Reichwein-Schule, Emscherschule (alle Altenessen), Maria-Kunigunda-Schule (Karnap), Schule an der Viktoria-straße, Herbartschule, Kantschule, (alle Katernberg), Schillerschule (Schonnebeck), Tuttmannschule (Stoppenberg), Joachimschule (Kray), Leither Schule, Schule im Steeler Rott, Schule am Morungenweg, Schule im Bergmannsfeld (beide Freisenbruch), Astrid-Lindgren-Schule (Horst).