Essen/Oberhausen. . Andreas H. (46) aus Oberhausen war im letzten August zu 13 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden - im März hatte er eine 30 Jahre alte Frau in Huttrop tagelang vergewaltigt. Selbstmord oder Fremdeinwirkung werden als Todesursache ausgeschlossen.
Seine grausamen Verbrechen schockierten selbst die härtesten Fahnder. Zu 13 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht Essen den Vergewaltiger Andreas H. im letzten August verurteilt: wegen Vergewaltigung und Geiselnahme. Jetzt entdeckten Vollzugsbeamte den 46-Jährigen tot in seiner Zelle im Essener Gefängnis. „Es gibt keinerlei Hinweise auf Selbstmord oder Fremdeinwirkung“, sagt Herbert Paffrath, der Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA).
Montagmorgen um drei Minuten vor sechs: Routinemäßig werden die Gefangenen geweckt, um Punkt 6 Uhr erhalten sie ihr Frühstück. Als Vollzugsbeamte die Tür zur Zelle von Andreas H. öffnen, entdecken sie ihn leblos in seinem Bett liegend. Zuerst rufen sie den Anstaltsarzt herbei, danach den Notarzt. Beide hätten unabhängig voneinander den Tod des 46-Jährigen festgestellt, sagt der JVA-Leiter.
Polizei ordnet Obduktion an
Inzwischen hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen, eine Obduktion ist angeordnet worden. Andreas H. befand sich seit dem 20. März 2013 in Haft, formal sogar noch in Untersuchungshaft, weil das Urteil vom vergangenen August immer noch nicht rechtskräftig war.
Im März 2013 hatte der Oberhausener eine 30 Jahre alte Frau in ihrer Wohnung auf der Steeler Straße in Huttrop drei Tage lang vergewaltigt. Ein Martyrium, das im Gerichtssaal Abscheu, Entsetzen und Fassungslosigkeit hervorrief. Unter dem Vorwand, Salz zu benötigen, hatte er sich Einlass in die Wohnung verschafft. An einem Tag, an dem er zum ersten Mal Freigang in einer Alkohlentziehungstherapie hatte. Der Frau renkte er den Kieferknochen aus, damit sie nicht um Hilfe rufen konnte, als er sie tagelang vergewaltigte.
Bei der Festnahme half der Zufall
Nach der Vergewaltigung in Huttrop war Andreas H. untergetaucht. Zehn Tage später nahmen ihn Bundespolizisten zufällig auf dem West-Bahnhof bei einer Drogen-Kontrolle fest.
Das Opfer von Andreas H. trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf. Monate nach der Tat befand sie sich noch immer in psychologischer Betreuung.
Besonders hinterlistig aus Sicht der Richterin: Sein Opfer war eine psychisch wie auch körperlich schwache Person. Erst kurz vor dem Martyrium hatte die Frau, die als Kind sexuell missbraucht wurde, eine Therapie beendet und versucht, in der eigenen Wohnung in Huttrop endlich eine selbstständige Existenz aufzubauen.
Andreas H., schwer alkoholkrank, war einschlägig vorbestraft. Ein Gericht in Duisburg hatte ihn 2006 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er seine 15 Jahre alte Tochter vier Monate lang vergewaltigt hatte. Das wehrlose Mädchen hatte er mit dem Messer gezwungen und mit dem Tod bedroht. Im Prozess sagte die Richterin Jutta Wendrich-Rosch über den als „dissozial“ eingestuften Angeklagten: „An ihm ist Hopfen und Malz verloren. Haft ist das einzige Mittel, um die Allgemeinheit vor ihm zu bewahren.“ Die Sicherungsverwahrung begründete sie mit den Worten: „Wir wollen keinem anderen Opfer zumuten, dass es ihm in die Hände fällt.“