Essen. Mieterobergrenzen werden zum 1. Januar angehoben. Mehrkosten: rund 300.000 Euro jährlich. Gegen das Urteil des Landessozialgerichts wird Beschwerde eingelegt.
Pro Quadratmeter Wohnfläche sind es nur neun Cent mehr, doch in der Summe rechnet die Stadt mit zusätzlichen Ausgaben von 300.000 Euro jährlich: Ab Januar ändern sich die Mietobergrenzen für Empfänger von Sozialleistungen. Der Grund für die Anpassung des Mietfaktors ist nach Auskunft der Stadt: Die Baualtersklassen werden turnusmäßig angepasst.
Galten bisher Wohnungen bis zum Baujahr 1984 als relevant für die Berechnung, sind’s nun zehn Jahre jüngere Objekte. Moderner und besser ausgestatteter Wohnraum bis zum Baujahr 1994, so die Stadt, ist jetzt maßgebend für den Mietrichtwert. Die Grundmiete erhöht sich von bisher 4,61 Euro auf 4,70 Euro pro Quadratmeter.
Bruttokaltmiete als Basis
Die genannten Beträge meinen die monatliche Kaltmiete. Zusätzlich erstattet das Sozialamt die Heizkosten und tatsächlichen Betriebskosten, die das Landessozialgericht zuletzt als zu niedrig angesetzt beurteilt hat.
Zwar hatten die Richter die bislang geltende Obergrenze von 4,61 Euro pro Quadratmeter für die Nettokaltmiete nicht beanstandet. Jedoch wurde die Stadt Essen verpflichtet, keine Netto-, sondern eine Bruttokaltmiete anzusetzen. Als Größe wurde der Betriebskostendurchschnitt in NRW in Höhe von 1,94 Euro veranschlagt. Ein Wert, den Sozialdezernent Peter Renzel als unrealistisch erachtet. Schließlich habe man neben der Nettokaltmiete die Betriebskosten in tatsächlicher Höhe übernommen, wobei es selten teurer als 1,30 Euro pro Quadratmeter wurde. Die Stadt betont, dass die Aktualisierung der Mietobergrenzen zum 1. Januar nichts zu tun habe mit dem Urteil vom 28. November, gegen das man Beschwerde einlegen werde.