Essen. . Unbekannte bekleben Geräte mit Hinweisen, das Gerät sei „defekt“. Stadt: Wer auf gefälschte Hinweise hereinfällt, muss trotzdem ein Knöllchen zahlen. Stadt hatte ein knappes Dutzend gefälschter Aufkleber in der City sichergestellt.

Die Stadtverwaltung warnt Autofahrer, die in der Innenstadt einen gebührenpflichtigen Parkplatz finden: Zurzeit versehen Unbekannte manche Parkschein-Geräte mit falschen Aufklebern. Die roten Sticker tragen die Aufschrift „Dieser Automat ist zur Zeit leider defekt. Wir bitten um Ihr Verständnis.“

Ein gutes Dutzend dieser Fälschungen hätten Mitarbeiter des Ordnungsamts in der vorvergangenen Woche von den Geräten entfernt, berichtet Stadtsprecher Stefan Schulze. Es habe auch Wiederholungsfälle gegeben – an Automaten seien nach dem Einsatz der Ordnungskräfte die falschen Aufkleber erneut aufgebracht worden.

Täter klebten Sticker erneut auf

Wenn ein Gerät tatsächlich defekt ist, wird es von Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit einem Aufkleber versehen, der das Siegel der Stadt trägt, außerdem die Unterschrift und Dienst-Nummer-Angabe des Mitarbeiters.

Wie hoch der finanzielle Schaden ist, den die Stadt durch den Vorgang erlitten hat, ist noch unklar. Entscheidend für Autofahrer ist folgende Rechtslage, erklärt Sprecher Schulze: „Diese oder ähnliche Fälschungen befreien nicht vom Ziehen und von der Auslage eines gültigen Parkscheins.“

Das heißt: Wer auf solche Fälschungen hereinfällt, sein Auto ohne Parkschein stehen lässt und deshalb ein Knöllchen vom Ordnungsamt erhält, muss es auch tatsächlich zahlen. „Ob es im aktuellen Fall Widersprüche von betroffenen Bürgern gebeben hat, können wir noch nicht sagen“, sagt Schulze. „Da verschaffen wir uns derzeit noch einen Überblick.“

Falls ein amtlicher Aufkleber auf einem Parkscheingerät signalisiert, dass das Gerät tatsächlich kaputt ist, dann muss der Autofahrer seine Parkscheibe gut sichtbar ins Fenster legen. Denn: Zwar muss er in diesem Fall tatsächlich keine Parkgebühr zahlen – aber: Die maximale Höchstparkdauer darf er auch in diesem Fall nicht überschreiten. Deshalb muss die Parkscheibe angeben, wann der Autofahrer seinen Pkw abgestellt hat. Die Höchstparkdauer ist auf jedem Gerät ausgewiesen und unterscheidet sich von Standort zu Standort.

Wer diese Höchstparkdauer überschreitet, zahlt Bußgeld: Zehn Euro für eine halbe Stunde, 15 Euro für 30 bis 60 Minuten Überschreitung, und 20 Euro ab einer Stunde Überziehung.

Wer hat noch weitere Parkticket-Automaten gesehen, die mit falschen „Defekt“-Aufklebern versehen sind? „Bislang haben wir nur Fälle gemeldet bekommen aus dem Innenstadt-Bereich“, sagt Stadtsprecher Stefan Schulze. „Wir können aber davon ausgehen, dass auch in den Stadtteilen manche Geräte entsprechend mit Aufklebern bearbeitet worden sind.“