Essen. Die Verbraucherzentrale Essen warnt aktuell wieder vor Abzockerei am Telefon. Ein Beispielfall zeigt, wie ein Essener nichts ahnend in die Erotik-Falle tappte.
Das Thema Telefonabzocke kommt Verbraucherberaterin Sabine Klischat-Tilly in regelmäßigen Abständen auf den Tisch. Doch dieser Fall eines Esseners, dem sie aktuell hilft, ist besonders perfide.
Der Fall
Der Mann hatte auf dem Handy einen verpassten Anruf mit einer Wittener Vorwahl-Nummer. Der natürliche Reflex, wie ihn wohl jeder hätte: Er rief zurück. Am anderen Ende meldete sich jedoch nur ein Band. Der Mann legte auf – nichts ahnend. Doch wenige Wochen später lag im Briefkasten die Rechnung eines Inkasso-Büros mit Sitz in Prag. 90 Euro sollte er zahlen, weil er angeblich die Serviceleistungen einer Telefonsex-Hotline in Anspruch genommen habe. Das Inkasso-Büro handelte dem Schreiben nach für eine Firma mit Sitz auf den britischen Jungferninseln – wie passend.
Er legte das Schreiben beiseite. Doch nur ein paar Tage später flatterte die erste Mahnung ins Haus. Nun sollten sich seine angeblichen Schulden bereits auf 135 Euro belaufen. Bei der zweiten Mahnung schließlich waren es schon weit über 200 Euro, mittlerweile war ein deutsches Inkassounternehmen beauftragt worden.
Die Verbraucherzentrale rät
Weil die mutmaßlichen Abzocker offenkundig nicht locker ließen, wandte sich der Mann an die Verbraucherzentrale Essen. Sabine Klischat-Tilly vermutet, dass die Dunkelziffer in solchen Fällen hoch ist. Möglicherweise zahlen Männer lieber und verschweigen das Thema auch aus Scham vor der Partnerin.
Sie riet dem Mann, Einspruch einzulegen – per Einschreiben mit Rückschein. „Allein, um sich rechtlich abzusichern. Aber aus unserer Erfahrung kommt dann nichts mehr“, sagt sie. Denn die Praktiken, mit denen die Unternehmen auf Kundenfang gehen, seien rechtswidrig. Zum einen dürften kostenpflichtige Mehrwertdienste nicht über die Ortswahl abgerechnet werden, sondern über eine 0900er-Nummer. Zum anderen sei in diesem Fall allein durch den Anruf noch kein Vertragsverhältnis zustande gekommen. Nach Recht und Gesetz muss bei einer kostenpflichtigen 0900er-Nummer zunächst eine Preisansage vorgeschaltet sein und diese müsse kostenfrei sein.
So oder ähnlich laufen viele Telefon-Abzock-Maschen, meint Sabine Klischat-Tilly. Wie die Täter an die Rufnummern ihrer Opfer kommen, kann sie jedoch nur erahnen. Viele spätere Opfer hinterlassen möglicherweise im Internet ihre Spuren. Aber auch der Datenverkauf scheint nicht ausgeschlossen.