Essen. . Der Münchner Tom Fritsch versuchte am Essener Hauptbahnhof vergeblich, für sich und seine zwei kleinen Hunde ein Taxi zu ergattern. Die Fahrer weigerten sich: Für die Hunde gelte die Beförderungspflicht nicht. Nun droht den Fahrern ein disziplinarisches Vorgehen und eine empfindliche Geldstrafe.

Eine unangenehme Begegnung mit unfreundlichen Essener Taxifahrern hatte Tom Fritsch laut eigenen Angaben am vergangenen Sonntag. Aus München angereist, wollte der 44-Jährige mit seinen beiden kleinen Hunden Ludwig und Daggi in eines der wartenden Taxis am Hauptbahnhof einsteigen.

„Doch ausnahmslos alle Fahrer weigerten sich, mich mitzunehmen“, behauptet Fritsch. Man nehme keine Hunde mit, sei ihm als Begründung genannt worden. Als der Münchener die circa 15 Taxifahrer auf die Pflicht zur Beförderung aufmerksam machte, hieß es: Die gilt nicht bei uns.

„Ich war wirklich total geschockt und fühlte mich diskriminiert“, so Fritsch. Aber nicht nur das: „Die Taxifahrer machten sich über mich und die Hunde lustig, verhöhnten mich geradezu.“ Der Ex-Journalist, der seinen 20 Zentimeter hohen Vierbeiner Ludwig, einen Prager Rattler, erfolgreich vermarktet, reist mit seinen beiden Lieblingen viel durch die Republik, „doch so etwas wie in Essen ist mir bislang noch in keiner Stadt passiert“.

Eine empfindliche Geldstrafe droht

„Wenn das tatsächlich geschehen ist, dann ist dieses Verhalten nicht nur rufschädigend, sondern schlichtweg ein Verstoß gegen die Beförderungspflicht“, ereifert sich Taxi-Essen-Geschäftsführer Albert Mertes, als ihm die Anschuldigungen zu Ohren kommen. Die Beförderungspflicht besagt, dass Taxifahrer eines freien, am Taxihalteplatz bereitgehaltenen Taxis eine Fahrt nicht willkürlich ablehnen dürfen.

„Hunde sind eigentlich überhaupt kein Problem und schon gar nicht ein Grund, einen Fahrgast nicht mitzunehmen“, fährt Mertes fort. Laut ihm werde man gegen die Fahrer, soweit sie ermittelt werden können und sich die Anschuldigungen bestätigen, disziplinarisch vorgehen. „In der Regel ist dann eine empfindliche Geldstrafe fällig“, sagt Mertes, der diesen Vorfall sehr bedauert.

Schlechtes Aushängeschild für die Stadt

Ausnahmen von der Beförderungspflicht

Taxifahrer können sich nur in bestimmten Situationen weigern, einen Fahrgast mitzunehmen.

Zum Beispiel, wenn sie sich bedroht fühlen und Angst haben, wenn der Gast stark verschmutzt oder sehr betrunken ist.

Schwer Betrunkene müssen nur befördert werden, wenn eine nüchterne Person sie begleitet.

Viel schlimmer sei aber das schlechte Aushängeschild für die Stadt. Denn im Zeitalter des sozialen Netzwerke machen Geschichten wie die von Tom Fritsch schnell die Runde und werfen ein schlechtes Licht auf die Taxiuntermehmen. „Grundsätzlich kann ich nur jedem Fahrgast, der sich von einem Taxifahrer schlecht behandelt fühlt, raten, sich das Autokennzeichen zu merken und sich direkt bei uns zu melden“, so Mertes.

Für Tom Fritsch und seine beiden vierbeinigen Freunde hatte der berufliche Ausflug nach Essen doch noch ein kleines Happyend: Eine nette Passantin wurde Zeugin des Vorfalls und bot dem Münchener an, ihn mit ihrem Privatauto an sein Ziel zu fahren. „Das hat mich ein bisschen mit der Stadt versöhnt.“