Essen.
Was der Hintergrund der Schlägerei unter „Geschäftspartnern“ in der Essener Nord-City war, bleibt auch nach dem Urteil der II. Strafkammer unklar. Zu unglaubwürdig erschien dem Landgericht Essen die Aussagen der Angeklagten – und des Opfers. So hielt die Kammer sich an die brutale Prügelei und verurteilte die Brüder Quais (26) und Omar A. (23) zu drei beziehungsweise zwei Jahren Haft.
Es war nicht die klassische Art der Firmengründung, mit der das Gericht sich seit Februar an 19 Verhandlungstagen beschäftigen musste. „Das Urteil kann knapper ausfallen“, spielte Richter Andreas Labentz auf die Prozessdauer an, die auch durch viele von einem Angeklagten selbst formulierte Anträge verursacht wurde. Am 22. Mai 2012 hatten die Brüder A. laut Urteil ihren Geschäftspartner auf der Rottstraße verprügelt.
Zusammen Firma gegründet
Angeblich, so die Aussage der Beteiligten, hatten sie zusammen eine Mietwagenfirma gründen wollen. Ihr späteres Opfer soll ihnen dazu laut Anklage 25 000 Euro geliehen haben. Am 22. Mai sollte er weitere 29 000 Euro übergeben. Als er aber die Firmenunterlagen einsehen wollte, hätten die Brüder ihn verprügelt und das Bargeld geraubt, hatte das Opfer gesagt.
Für das Gericht gab es für diesen Raub aber keinen Beweis. Schon das Opfer sei völlig unglaubwürdig. Kurz nach der Tat habe er begonnen, die Justiz zu instrumentalisieren. Polizeilichen Ladungen zur Vernehmung folgte er nicht. Dabei verhandelte er schon im Hintergrund mit der Täterseite, um den Streit beizulegen und die Höhe einer Zahlung auszuhandeln, erinnerte Labentz. „Höchstgradig unglaubwürdig“ sei die Aussage des Opfers gewesen: „Kaum geht es um Daten und Fakten, fängt seine Aussage an zuschwimmen.“
Die Geschichten der Angeklagten seien aber auch „wenig überzeugend“, führte Labentz weiter aus. Das Gericht glaube schon nicht, dass es einen Autohandel mit einem Stamm von Fahrzeugen für diese niedrige Summe von 54 000 zu kaufen gibt. Wer den Streit angezettelt habe, „wissen wir nicht“, sagte Labentz. So blieben nur drei Leute, die an diesem Tag einen Parkschein in der Nähe der Schlägerei ziehen wollten, als glaubwürdige Zeugen übrig. Labentz fasste deren Aussage zusammen: „Einer rannte weg, zwei verfolgten ihn.“ Als sie ihn eingeholt hätten, prügelte einer der Männer auf den zuvor Flüchtenden mit einem Stock ein. Oberkörper und Kopf trafen sie. Mehrfach. Von Notwehr könne keine Rede sein, meinte das Gericht. Ein Indiz sei auch, dass beide Bruder zuvor in einem Waffengeschäft einen Schlagstock gekauft hätten.