Essen. . Ehemalige Fahrerin wollte von Evag-Betriebsrätin 30.000 Euro Schmerzensgeld erklagen. Das Gericht lehnte die Klage ab.

Eine ehemalige Busfahrerin der Essener Verkehrs AG (Evag) ist vor dem Arbeitsgericht Herne mit ihrer Klage gegen eine Evag-Betriebsrätin auf Zahlung von sage und schreibe 30.000 Euro Schmerzensgeld gescheitert. Die auch für Personalangelegenheiten zuständige Arbeitnehmervertreterin, eines der vier freigestellten Mitglieder im 17-köpfigen Evag-Betriebsrat, sei Hauptschuldige dafür, dass ihr ohnehin auf Ende April 2012 befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert worden sei. So erklärte es die Klägerin jetzt unter Tränen im mit Besuchern aus Essen gut gefüllten Gerichtssaal der Kammer von Richter Ulrich Nierhoff in Herne.

Dabei ist die Vorgeschichte dieses Prozesses eher eines Drehbuchs aus der Reihe „Sie küssten und sie schlugen sich“ würdig. Die von Rechtsanwalt Strebe vertretene Klägerin war nach zwei Monaten bei der Evag-Schwesterfirma meoline GmbH Anfang Juli 2010 von der Evag weiterbeschäftigt worden. Dabei kam sie in den Zuständigkeitsbereich eines Fahrmeisters im Betriebshof Ruhrallee, zu dem sich „eine von Beginn an sehr problematische, intime Beziehung“ entwickelte. Das blieb im Betrieb auch nicht verborgen. Man trennte sich, man fand wieder zusammen, er schickte ihr bis Mitte Februar 2011 mehr als hundert SMS, sie versuchte es zwei Tage vorher mit 45 Anrufen in einer Nacht und erschien schließlich weit nach Mitternacht in seiner Wohnung.

Im Herbst 2010 erschien die Klägerin bei ihrem Betriebsleiter und erklärte die Beziehung für beendet. Dabei berichtete sie auch von angeblichen Drohungen des Fahrmeisters, „ nicht zu vergessen, dass sie noch in der Probezeit sei.“ Danach schrieb sie im November „in überschwänglicher Weise“ an ihren Freund, „dass es das Beste sei, was mir passieren kann, wenn ich die Prüfung nicht bestehe.“ Und in all diesem widersprüchlichen Hin und Her entschloss sich schließlich auch der Betriebsrat, „zum eigenen Schutz der Klägerin einer Verlängerung des Vertrages nicht zuzustimmen.“

Abfindungsvergleich

Die Frau klagte vor dem Arbeitsgericht Essen und erreichte einen Abfindungsvergleich. Danach verklagte sie die ihrer Meinung nach verantwortliche Betriebsrätin auf das fünfstellige Schmerzensgeld, weil die jetzt von Rechtsanwalt Fromlowitz vertretene Betriebsrätin (“Sie hat mein Leben kaputt gemacht“) ihr den ihr zustehenden Schutz versagt habe. Und weil die Beklagte zufällig in Recklinghausen (Arbeitsgerichtsbezirk Herne) wohnt, verwies das Arbeitsgericht Essen die Sache nach Herne.

Der damalige Liebhaber war aufgrund der Vorfälle per fristloser Änderungskündigung zum Busfahrer mit vier Gehaltsstufen niedriger degradiert worden, hatte sich aber vor dem Arbeitsgericht Essen erfolgreich dagegen gewehrt. So urteilte die 4. Kammer in Essen (AZ 4 Ca 738/11) vor zwei Jahren: „Soweit die Evag andeutet, dass der Kläger (Fahrmeister) schon mehrfach an seinem Arbeitsplatz intime Beziehungen angeknüpft und diese auf unschöne Art und Weise beendet hat, ist darauf zu verweisen, dass intime Beziehungen zwischen erwachsenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nur ausnahmsweise als Kündigungsgrund überhaupt in Betracht zu ziehen sind.“

Der Herner Prozess (AZ 5 Ca 1225/13) wird für die Klägerin auch nicht gerade billig ausfallen: Immerhin beläuft sich der Streitwert auf 34.000 Euro.