Essen. Die IHK Essen warnt vor der Gewerbeauskunft-Zentrale.de. Das Düsseldorfer Unternehmen verschickte erst jüngst an eine Essenerin ihr offiziell anmutendes Schreiben. Doch dahinter verbirgt sich eine Abo-Falle - auf die offenbar immer wieder Verbraucher hereinfallen und dann viel Geld bezahlen müssen.
Das Schreiben sah aus, als käme es von einer Behörde: grau-braunes Recyclingpapier, überschrieben mit „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“. Agnes R. (Name geändert) sollte in dem Brief noch einige Daten zu ihrem Gewerbe ergänzen, beispielsweise die Internet-Adresse und E-Mail und es unterschrieben zurücksenden. „Ich hab erst gedacht, der Brief käme vom Finanzamt oder ähnlichem“, erzählt die Essenerin, die in der Kommunikationsbranche als Selbstständige arbeitet.
Doch Agnes R. wurde stutzig, als sie das „Kleingedruckte“ las. Dort stand, dass sie der GWE Wirtschaftsinformations-GmbH mit Sitz in Düsseldorf einen Auftrag für einen Eintrag in ein Internetportal erteilen sollte. Hätte sie unterschrieben, wäre sie knapp 1140 Euro losgeworden. So viel sollte der Eintrag für zwei Jahre kosten. Agnes R. warf den Brief dahin, wo er hingehört: in den Papierkorb. Doch drei Tage später hatte sie das gleiche Schreiben wieder im Briefkasten. „Das ist ein sehr aggressives Vorgehen“, sagt sie. Agnes R. wandte sich an diese Zeitung, auch um andere Essener zu warnen.
Die Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist indes nicht neu. Aber sie kommt mit schöner Regelmäßigkeit wieder. „Immer in den Ferien oder der Weihnachtszeit werden diese Schreiben vermehrt verschickt“, berichtet Heidrun Raven, Rechtsreferentin bei der Industrie- und Handelskammer Essen. Es sei daher anzunehmen, dass Agnes R. derzeit kein Einzelfall ist. In den vergangenen Tagen wurden auch Fälle aus Bochum und Duisburg bekannt.
Vertrag gegebenfalls anfechten
„Die Gewerbeauskunft-Zentrale.de nutzt offenbar aus, dass Unternehmen in der Urlaubszeitschlechter besetzt sind und jemand nicht so genau draufschaut“, vermutet Heidrun Raven. „Es ist die Kombination aus dem behördengrauen Papier und der Behördensprache, die den Eindruck eines Behördenschreibens erweckt.“ Mancher Empfänger denke wohl, dass die Angaben, die er leisten soll, beispielsweise statistischen Zwecken diene.
Wer anders als Agnes R. unterschrieben hat, sollte handeln. Heidrun Raven rät, sich mit der IHK in Verbindung zu setzen. Man müsse dann prüfen, ob der zustande gekommene Vertrag angefochten werden kann. Für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung habe man maximal ein Jahr Zeit.
Bislang scheint das Düsseldorfer Unternehmen dagegen nicht vorzugehen. „Nach unserem Kenntnisstand hat die Firma noch niemanden verklagt, der den Vertrag angefochten hat“, meint Heidrun Raven. Im Zweifelsfall aber müssten Gerichte entscheiden, ob eine Täuschung stattgefunden hat.