Bochum. Sabine D. ist selbständige Firmengründerin und auf ein Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen. Nun muss sie zwei Jahre lang 569,06 Euro zahlen - für einen Eintrag im Branchenverzeichnis. Bei den Gerichten ist das Düsseldorfer Unternehmen nicht unbekannt.

„Ich bin auf das amtlich aussehende Schreiben hereingefallen. Jetzt soll ich dafür 569,06 Euro zahlen. Das darf nicht wahr sein,“ empört sich Sabine D. (Name von der Redaktion geändert). Anfang Mai hatte die Selbstständige ein Formular von der Gewerbeauskunft-Zentrale.de erhalten: graues Papier, „Rückantwort gebührenfrei per Fax“. Die Geschäftsadresse war schon eingetragen. „Muss durch Sie ergänzt werden“, stand über den gewünschten Angaben zur Branche, E-Mail und Internetadresse.

Wenn die Firmengründerin das kleiner Gedruckte gelesen hätte, wären ihr vielleicht Zweifel gekommen. Jetzt soll sie je zwei Jahre besagte 569,06 Euro zahlen – für den Eintrag in einem Branchenverzeichnis. Die Unternehmerin hat das Kleingedruckte nicht beachtet. „Jetzt will ich wenigstens alle, die solch ein Schreiben erhalten, vor einem Irrtum bewahren“, erklärt sie der WAZ. Und sie hat den Anwalt Henning Lüdecke (Hannover) eingeschaltet, der „schon in über 3000 Fällen“ für Klienten aktiv wurde, die sich von der Gewerbeauskunft-Zentrale.de getäuscht fühlen.

Viele Verfahren gegen das Unternehmen

Bei den Gerichten ist das Düsseldorfer Unternehmen nicht unbekannt. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität DSW (Frankfurt/Main) erstritt am 15. April 2011 einen Entscheid vor dem Düsseldorfer Landgericht (Az -38-O- 148/10), der der beklagten GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaftsgesellschaft mbH, die hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale.de steht, ihr geschildertes Geschäftsgebaren untersagte.

In dem Urteil wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Im Frühjahr 2013 erging tatsächlich ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro, gegen das GWE aber beim Oberlandesgericht Berufung eingelegte. DSW-Anwalt Peter Solf zur WAZ: „Es gibt viele Verfahren gegen das Unternehmen.“ Auch viele Vereine zählten zu den Opfern. Grundsätzlich sei „das Geschäftsmodell, das hier betrieben wird, auf Täuschung angelegt“, so Solf.

Betroffene sollten „möglichst schnell wegen Täuschung“ schriftlich protestieren und die Zahlung geforderter Beiträge ablehnen. Auf langen Schriftverkehr sollte man sich nicht einlassen. Wenn tatsächlich Mahnbescheide ins Haus flattern, sollte man widersprechen: durch Ankreuzen der entsprechenden Passage im Mahnbescheid.