Essen. Erst Anfang Mai war die Essener Initiative „Kulturgut“ gegen vom Rat der Stadt beschlossene Personalkürzungen gescheitert. Den Initiatoren fehlten 75 Unterschriften. 372 wurden nicht akzeptiert. Nun erwägen die Initiatoren beim Verwaltungsgericht Klage einzureichen
Der fehlgeschlagene Versuch der Initiative „Kulturgut“, vom Rat der Stadt beschlossene Personalkürzungen bei der Volkshochschule und anderen städtischen Bildungseinrichtungen auf dem Wege eines Bürgerbegehrens doch noch rückgängig zu machen, erfährt möglicherweise ein juristisches Nachspiel.
Nach Informationen dieser Zeitung erwägen die Initiatoren, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Wie berichtet, war ein Bürgerbegehren an 75 fehlenden Unterstützungsunterschriften nur denkbar knapp gescheitert. Das Wahlamt hatte zuvor 2719 von 16.293 eingereichten Unterschriften für ungültig erklärt. Da „Kulturgut“ das vorgeschrieben Quorum damit um Haaresbreite verfehlt hat, soll der Rat in seiner Sitzung am Freitag formal ein Bürgerbegehren für unzulässig erklären.
Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts
Der Verein „Mehr Demokratie“ weist nun daraufhin, dass das Wahlamt 372 Unterschriften nicht akzeptiert hat, weil die Unterzeichner zwar Name und Adresse angeben hatten, nicht aber ihr Geburtsdatum, was die Behörde auf Anfrage bestätigt. Rüdiger Lohse vom Wahlamt verweist auf die Gemeindeordnung und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf von 2011. Auch wenn ein Unterzeichner trotz des fehlenden Geburtsdatums identifiziert werden könnte, sei seine Unterschrift unvollständig und deshalb ungültig.
„Mehr Demokratie sieht darin einen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit und erhofft sich eine gesetzliche Klarstellung durch den Landtag.