Essen. . Die Initiatoren des Begehrens „Kulturgut“ wollen gegen die aus ihrer Sicht unzulässige Prüfung der Unterschriften durchs Wahlamt auf juristischem Wege vorgehen. Die Linke finanziert die Verfahrenskosten.

„Wir werden klagen“, sagte die Vertretungsberechtigte der Initiative, Anabel Jujol, am Montag auf Nachfrage. Wie berichtet, wurden 372 Unterschriften des Bürgerbegehrens als unvollständig und damit ungültig gewertet, obwohl Name, Anschrift und Unterschrift, jedoch kein Geburtsdatum vorlag.

Während sich das Wahlamt in seiner Haltung auf der sicheren Seite wähnt, hält der Kreisverband der Linken einen Gang vor Gericht für unvermeidlich.

75 Unterschriften fehlten

„Selbst nach Angaben des Wahlamtes wäre es kein Problem, die 372 Bürgerinnen und Bürger mit unvollständigem oder fehlendem Geburtsdatum zweifelsfrei zu identifizieren“, sagt Kreissprecherin Barbara Rienas: „Diese Eintragungen müssen, wie in anderen Kommunen auch, als gültig gewertet werden.“

Damit werde das notwendige Quorum erreicht. Zur Erinnerung: 75 Unterschriften haben gefehlt. Die für das Verfahren notwendigen 1500 Euro Anwalts- und Gerichtskosten will die Linke der Initiative „Kulturgut“ zur Verfügung stellen.