Essen. Vom 1. August an haben auch Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Die Stadt Essen ist optimistisch, genug Plätze bereitzustellen. Doch manche Eltern sind noch auf der Suche nach der Wunschbetreuung,

Der Countdown läuft: Ab dem 1. August haben auch Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Während die Stadt in vorsichtigem Optimismus macht, sind etliche Eltern auf der Suche nach einem Kita-Platz oder nach einer Tagesmutter.

Melanie Dahlmann aus Byfang etwa hat sich geärgert, als sie dieser Tage in der WAZ las, dass es noch 170 freie Plätze bei Tagesmüttern gebe. So hatte es Jugendamtsleiterin Christina Bäuerle erklärt und darauf verwiesen, dass stadtweit auch noch einige Kita-Plätze offen seien. „Ich habe trotzdem noch keinen Platz für meine 18 Monate alte Tochter, dabei würde ich gern wieder anfangen zu arbeiten“, sagt die Altenpflegerin. Ende Mai habe sie angefangen, nach einem Platz zu suchen – Ende Mai 2012.

Gerangel um die Plätze

„Damals habe ich alle Kitas in der Nähe angerufen und nur Absagen bekommen.“ Denn ihr fehlen klassische Pluspunkte im Gerangel um begehrte Kita-Plätze: So werden Geschwisterkinder bei der Platzvergabe bevorzugt – doch ihre Tochter ist die Erstgeborene. „Ich bin auch nicht alleinerziehend, sondern verheiratet.“ Auch sei ihr schon klar, dass sie sich nicht nur auf den kleinen Stadtteil Byfang beschränken könne, doch quer durch die Stadt zu fahren, komme auch nicht in Frage.

Nachdem die Suche auf eigene Faust ergebnislos verlief, meldete die junge Mutter im Familienpunkt der Stadt formal den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz an – und bekam auch ein Angebot. „Aber diese Kita liegt in einer Obdachlosensiedlung, das gefällt mir nicht.“ Trotzdem werde sie sich die Einrichtung ansehen, und dann entscheiden, ob sie ihr Kind nicht lieber zu einer Tagesmutter gebe. „Allerdings wollen viele Tagesmütter die Kinder in Vollzeit nehmen, ich würde für meine kleine Tochter aber gern zunächst jeden Tag nur einige Stunden betreuen lassen.“

Immer neue Ansprechpartner

Besonders ärgere sie jedoch, dass sie wieder mit neuen Ansprechpartnern zu tun habe, wenn sie sich nun um einen Tagespflege-Platz bemühe. „Die Suche ist echt zermürbend, dabei habe ich viel Zeit, mich dahinter zu klemmen.“

Beim Familienpunkt der Stadt kann man den Verdruss von Melanie Dahlmann zum Teil verstehen, doch habe niemand ein Recht auf einen Wunschplatz. „Wenn jemand ein zumutbares Betreuungsangebot ablehnt, gilt der Rechtsanspruch trotzdem als erfüllt“, erklärt Birgit Hofemeister vom Familienpunkt. Sie und ihre Kolleginnen bemühten sich dann zwar weiter, ein passgenaues Angebot zu finden, doch das sei nicht immer möglich. In Byfang etwa liege die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren derzeit bei 15,6 Prozent, stadtweit beträgt die Quote 27,3 Prozent. Immer wieder komme es vor, dass Eltern Kita-Plätze wegen der zu großen Entfernung ablehnen „oder weil das Bauchgefühl nicht stimmt“. Als Mutter könne sie das sogar gut nachvollziehen.

Komplizierte Vermittlung von Tagesmüttern

Und noch etwas räumt Birgit Hofemeister ein: Für die Vermittlung von Tagesmüttern sind vier verschiedene Verbände zuständig, das sei tatsächlich kompliziert. Andererseits komme der Familienpunkt ja erst durch den neuen Rechtsanspruch mit der Tagespflege in Berührung: „Wir brauchen etwas Zeit, um die Vermittlung zu vereinfachen.“