Essen.

Mit seinem Ausraster im Urteil suchte der 20-Jährige den starken Abgang. Aber das ändert nichts daran, dass er wegen Vergewaltigung seiner Freundin fünf Jahre in Haft soll. Mit einem Messer hatte er sie laut Essener Jugendschöffengericht bedroht und zuvor geschlagen.

Ein freundlich wirkender Mann saß da, zu dem die Anklage nicht passen wollte. Als seine Ex-Freundin ihn am 12. Oktober 2011 in seiner Wohnung an der Altendorfer Straße in Essen besuchte, weil sie noch Geld von ihm bekam, soll er aggressiv reagiert haben. Eifersüchtig war er. Er schlug sie, bedrohte sie mit einem Fleischmesser. Ausziehen musste sie sich, hieß es in der Anklage, und sei von ihm vergewaltigt worden. Zwischendurch wechselte er das Messer, wählte ein Gemüsemesser. Mit „Schlampe, Hure“ hätte er sie beschimpft. „Sex wollte sie auch“, sagt der Angeklagte. Eifersucht? „Ja, auf beiden Seiten“. Dass er sie geschlagen hat, auch das gibt er zu: „Danach hatte sie Nasenbluten.“ Es klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Der Justiz ist er bekannt, und darauf beruft er sich: „Diebstahl, Raub, Körperverletzung – meine Straftaten habe ich immer gestanden. Aber die Vergewaltigung stimmt nicht.“

Opfer ohne Öffentlichkeit gehört

Die 20-Jährige wird ohne Öffentlichkeit gehört. Zunächst will sie gar nichts berichten. Doch dann erzählt sie von Schlägen, von der Vergewaltigung. Die Schilderung passt zu den vielen Notrufen bei der Polizei während der Vergewaltigung. Aggressiv ist der Angeklagte darauf zu hören.

Sieben Jahre Jugendstrafe, die drei Jahre einer aktuellen Strafe beinhalten, beantragt Staatsanwältin Miriam Gesing. Als Richter Axel Magnus die fünf Jahre Jugendstrafe verkündet, rastet der Angeklagte aus. „Herr Magnus, bitte lassen Sie mich gehen, ich will das nicht hören“, schreit er. Hinten kippt seine Mutter um. Sanitäter kümmern sich später um sie. Fünf Wachtmeister bauen sich auf. „Was wollen Sie mit mir machen? Wollen Sie mich schlagen?“, ruft er. Die Beamten bleiben gelassen. Der Angeklagte gibt irgendwann Ruhe, knöpft sich sein Hemd auf. Als er später abgeführt wird, zieht er es ganz aus. Er verlässt die Öffentlichkeit; vermutlich für längere Zeit.