Essen.
Ob er nun wirklich „Witzfigur“ zu einem Polizisten gesagt hatte, blieb ungeklärt. Denn Amtsrichterin Heike Stumm stellte das Verfahren ein, nachdem sich der anfangs empörte Angeklagte mit 300 Euro Geldbuße einverstanden erklärte.
Ein Kind von Traurigkeit sei er nicht, räumt der stämmige Angeklagte ein. Aber in diesem Fall habe er die Polizeibeamten nun wirklich nicht beleidigt, erzählt er der Essener Amtsrichterin Heike Stumm. Im Gegenteil: Ein Beamter habe ihn massiv bedrängt, empört er sich.
Ein buntes Hemd, die vorne schon schütteren schwarzen Haare zu einem Zopf gebunden, dazu Tätowierungen an den Armen: Der 36 Jahre alte Angeklagte aus Altenessen wirkt durchsetzungsfähig. Sein Wort macht er jedenfalls. Am 10. Januar hatte er sein Auto im Halteverbot vor der Polizeiwache in Altenessen abgestellt. Ein Zusatzschild erlaubt das Parken dort nur „für Einsatzfahrzeuge der Polizei“. Einen Beamten, der ihn von dem Platz vertreiben wollte, soll er geduzt und ihn als Witzfigur beleidigt haben, heißt es in der Anklage.
Version des Angeklagten nicht widerlegbar
Doch der Angeklagte sieht sich überall falsch verdächtigt. Schon das Parken: Tatsächlich habe er nur kurz gehalten, um auszusteigen. Danach habe seine Frau auf den Fahrersitz wechseln wollen, um den Wagen wegzusetzen. Aber da sei der Polizist ja schon gekommen. Geschimpft habe dieser. Gedroht mit einer höheren Geldbuße. Und nachher seien immer mehr Beamte drohend hinzugekommen. Der Mann mit Zopf empört sich immer mehr. „Witzfigur“ habe er nie gesagt. Nur gefragt, ob das Ganze „ein Witz“ sei.
Widerlegen lässt sich seine Version nicht. Denn beide Polizisten sind verhindert. Richterin Stumm macht einen ersten Vorstoß. Ob der Angeklagte denn bei Einstellung eine Geldbuße zahle, fragt sie ihn. Erst will er nicht. Sie weist ihn auf das Risiko einer Verurteilung hin, wenn die Polizisten kommen und aussagen. Der Angeklagte wittert seine Chance: „Ich mache das, was Sie für richtig halten“, spricht er die Richterin an und fügt hinzu: „Sie sind ja hier die Chefin.“ Klar, die Geldbuße zahle er.
Vierte Vorstrafe blieb durch die Geldbuße erspart
Sie stellt ein und erwähnt, dass die Polizisten sicher schon schlimmere Beleidigungen gehört hätten. Da wird aus dem lautstarken Angeklagten wieder ein fröhlicher Mann, der sich schnell verabschiedet. So blieb ihm die vierte Vorstrafe erspart. Wesensfremd wäre sie nicht gewesen. Denn einmal wurde er in der Vergangenheit wegen Widerstand gegen Polizisten und einmal wegen Beleidigung eines Beamten verurteilt.