Gladbeck/Essen. . Feige und brutal hatte der 32-Jährige eine Rentnerin in Gladbeck überfallen. Dass er psychisch krank ist, zeigte sich erst lange nach seiner Festnahme. Vor dem Landgericht Essen zeigte er sich äußerst aggressiv: Zeitweise waren zehn Wachtmeister nötig, um ihn im Griff zu halten.

Der Angeklagte ist noch nicht im Saal, aber plötzlich geht die Tür auf, zehn Wachtmeister stürmen herein und verschwinden direkt hinter der Tür zum Vorführtrakt. Agmal N. (32), der in Gladbeck eine ältere Frau überfallen hatte, muss dort vor der Sitzung immer aggressiver reagiert haben, so dass Hilfe nötig war. Zum Schluss der Verhandlung weist die II. Essener Strafkammer den Solinger in die geschlossene Psychiatrie ein.

Für eine feige und brutale Tat musste sich der Angeklagte verantworten. Am 8. September 2012 hatte er an einer Bushaltestelle an der Europabrücke die 72-Jährige von hinten angesprungen, um an ihre Handtasche zu kommen. Doch sie wehrte sich, ging dabei zu Boden. Da trat er ihr gegen Gesicht, Kopf und Körper, verletzte sie dabei schwer. Schließlich rannte er mit der Handtasche weg, kam aber nicht weit. Passanten verfolgten und stoppten ihn.

Von Anfang an war er geständig. Das Amtsgericht Gladbeck verurteilte ihn wegen der Tat zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Er legte Berufung ein, doch die XI. kleine Strafkammer am Landgericht Essen hatte Zweifel an seiner Schuldfähigkeit. Die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie kann aber nur eine große Strafkammer prüfen. So kam Agmal N. am Donnerstag zur II. Strafkammer.

Plötzlich lehnte der Täter seinen Verteidiger ab

Doch plötzlich lehnte er seinen Verteidiger Mehmet Ünlü ab. Der nahm’s gelassen, offenbar hatten sich psychische Ausfälle des Angeklagten in letzter Zeit gesteigert. Richter Andreas Labentz sprach mit dem Angeklagten, der sich mittlerweile wieder ein wenig beruhigt hatte. Dann kam Agmal N. in den Saal. Bedingung: Der Verteidiger musste weit entfernt von ihm sitzen. Sieben Stühle betrug die Distanz.

In knappen Sätzen kam das Geständnis des Mannes, der erst wenige Wochen vor dem Überfall auf die Gladbecker Rentnerin wegen einer vergleichbaren Tat, Opfer war damals ein 80-Jähriger in Herten, aus dem Gefängnis entlassen worden war. Wegen seiner Spielsucht habe er Geld benötigt und ein schwaches Opfer gesucht. Die 72-Jährige habe sich aber überraschend gewehrt. „Da habe ich sie getreten und mir ihren Kopf vorgenommen.“

Psychiater Michael Hintersdorf, der den aus eigentlich ordentlichen Verhältnissen stammenden Mann vor dem Prozess noch als schuldfähig einstufte, sprach jetzt von einer stetig ansteigenden schizophrenen Psychose. Unbehandelt stelle er eine Gefahr dar. So ordnete das Gericht die Unterbringung in der Psychiatrie an, die zeitlich unbefristet ist. Richter Labentz: „Niemand kann verantworten, Sie heute in Freiheit zu setzen.“