Essen. Das Oberlandesgericht Hamm musste über einen Streit zweier Essener Tanzschulen urteilen: Die Tanzschule Höschler und Trappe hatte Lernerfolg auf ihrer Homepage garantiert. Dagegen klagte Tanzschulbesitzer Achim Jürgens und bekam Recht. Jürgens selbst wurde aus dem gleichen Grund schon mal verklagt.

Vielleicht hätte man die Angelegenheit mit einem Telefonat bereinigen können. So aber stritten sich die Inhaber zweier Essener Tanzschulen Monate lang, trugen ihren Streit bis vors Oberlandesgericht (OLG) in Hamm und stehen nun mit hohen Prozesskosten da. Und mit einem Urteil, demzufolge es unzulässig ist, wenn eine Tanzschule mit garantiertem Lernerfolg wirbt.

Das hatte Achim Jürgens von der gleichnamigen Tanzschule in Altendorf Mitbewerber Höschler & Trappe aus Borbeck vorgeworfen. Der warb per Homepage: „Auch für den klassischen Eröffnungstanz Ihrer Hochzeit garantieren wir Ihnen in privater Atmosphäre den gewünschten Lernerfolg.“

Klage aus der Erfahrung heraus

Marcus Jöhri hat Höschler und Trappe im Jahr 2011 übernommen und die Internetseite auch. „Sie gefiel mir, und an dem Satz hatte ja vorher nie jemand etwas ausgesetzt.“ Doch im vergangenen Jahr habe ihm Jürgens eine Abmahnung geschickt: Er solle den Satz von der Homepage entfernen. Jöhri sah das nicht ein, ließ sich anwaltlich beraten – und errang einen ersten Sieg vorm Essener Landgericht. „Doch dann ist Herr Jürgens vors OLG gezogen. So ein Aufriss, wegen eines Satzes in 6-Punkt-Schrift im Internet: Ich plakatier’ das ja nicht.“

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Das wäre ja noch schöner, findet Achim Jürgens, der seine Tanzschule seit 34 Jahren betreibt und ganz genau weiß, „dass man auf den Lernerfolg beim Tanzen absolut keine Garantie geben kann“. Er hat das nämlich auch einmal versucht: „Da habe ich geworben, dass meine Schüler den Kurs ohne Extrakosten so oft wiederholen dürfen, bis sie tanzen können.“ Auch das wurde als unerlaubte Garantie gewertet und Jürgens unterlag vor 15 Jahren selbst vor dem OLG Hamm.

Ein Anruf hätte gereicht

Wer könnte es Jürgens verdenken, dass er seither einen gewissen Eifer entwickelt hat. Jedenfalls hat er vor sieben Jahren schon einmal eine andere Essener Tanzschule verklagt. „Damals hat sich das Landgericht gleich auf das alte OLG-Urteil bezogen und die Sache war erledigt.“ Darum habe er auch diesmal mit einem Erfolg in erster Instanz gerechnet. „Ein Verbot muss für alle gelten. Wenn einer mit einer Erfolgsgarantie werben darf, gehen die Leute ja eher dort hin.“

Vielleicht hätte Marcus Jöhri den Satz rascher entfernt, wenn er die Vorgeschichte und die Vor-Urteile gekannt hätte. „Aber Herr Jürgens hat nie mit mir geredet. Wir sind uns nicht mal vor Gericht begegnet: Ich war am Landgericht, er am OLG.“ Achim Jürgens wiederum findet, Jöhri hätte anrufen können, als er ihm die Unterlassung schickte. So aber werde die Sache nun für beide teuer: „Wir müssen uns die Prozesskosten teilen, ich rechne mit etwa 7000 Euro für jeden.“

In Zukunft werden sich Jürgens wie Jöhri darauf konzentrieren, dass ihre Schüler Walzer oder Cha-Cha-Cha erlernen. Garantiert.