Essen. . Ein Essener Imker stritt vor Gericht um Schadenersatz, weil die Stadt seine Bienenvölker wegen einer Krankheit töten ließ. 750 Euro wollte er von der Stadt ersetzt haben. Doch die Klage des hauptberuflichen Gymnasiallehrers war von Anfang an erfolglos: Er hatte die nötigen Formalitäten nicht beachtet.

Sein großes Hobby sind die Bienen. Durch den Bio-Bauernhof am Franz-Sales-Haus kam der 58-jährige Gymnasiallehrer zu seiner Leidenschaft. Ein 85-jähriger Imker betrieb dort eine Bienenzucht und wollte aufhören. In seinem eifrigen Besucher meinte der Senior einen würdigen Nachfolger gefunden zu haben. Und der ließ sich nicht lange bitten, schließlich wohnt er in der Nachbarschaft, hat ein großes Grundstück und während seiner Jugend in der Türkei seine Liebe zu diesen Tieren entdeckt.

Vier Bienenvölker getötet

Der 85-Jährige schenkte ihm zwei Bienenvölker mitsamt der dazugehörigen Ausrüstung. Das war im Herbst 2011. Zwei Völker kamen schnell hinzu. Doch noch vor der ersten eigenen Honigernte kam der große Schock. Der Züchter musste seine vier Bienenvölker töten lassen. Ein Beschäftigter vom Veterinäramt brannte die Stöcke nieder samt der Rahmen, auch einiger völlig neuer, unbenutzter, sagte der Hobbyimker gestern im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Dort wurde seine Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Tierseuchenkasse bei der Landwirtschaftskammer, verhandelt. Der 58-Jährige wollte seinen Schaden ersetzt haben, der nur für die Tiere bei rund 750 Euro lag. Die Klage war juristisch aussichtslos. Auf Anregung des Vorsitzenden nahm der Kläger sie zurück.

Formalien nicht eingehalten

Die Tiere litten an der „amerikanischen Faulbrut“. Um eine Ausbreitung zu vermeiden, war ein Sperrbezirk angeordnet worden. Dazu gehörte auch das Grundstück des Klägers. Normalerweise haben Tierhalter in solchen Fällen der Zwangstötung Anspruch auf eine Entschä­digung, von der Tierseuchenkasse.

Nur hatte der Pädagoge alle notwendigen Formalien nicht beachtet. Er hätte etwa seine Tierbestände bis Ende Januar des Jahres melden müssen. Folglich hatte er auch nicht den Jahresbeitrag von zehn Euro überwiesen. Und dann war bei der Tierseuchenkasse zu spät der Entschädigungsantrag eingegangen. Das muss mindestens 30 Tage nach der Tötung durch das Veterinäramt erfolgen.

Kulanzzahlung abgelehnt

Die Vertreterin der verklagten Tierseuchenkasse warf dem Kläger vor, er habe erst an das Geld vom Staat gedacht, als er die Gefahr der Tötung seiner Tiere auf sich zukommen sah. Der Richter bekräftigte dieses Argument. Im Imkerverein habe der 58-Jährige von der Seuche erfahren. Erst dann sei er aktiv geworden. Bei geringer Schuld hätte er trotzdem, zumindest teilweise, entschädigt werden können.

Doch auch diese Regel sei nicht erfüllt, meinte der Richter, zumal eine weitere Frist verpasst war. Sein Vorschlag, aus Kulanz ein paar hundert Euro zu zahlen, lehnte die Vertreterin der Behörde wegen einiger Parallelfälle kategorisch ab. Die Imkerei will der Kläger dennoch nicht aufgeben. Ihn ärgert, dass er im Verfahren vom Ve­terinäramt so schlecht behandelt worden sei. Nach seiner Kenntnis seien zudem die Bienenvölker seiner beiden Nachbarn nicht getötet worden, obwohl sich deren Bienenstöcke nur wenige hundert Meter entfernt befänden. AZ.: 19 K 3979/12