Essen. . In Burgaltendorf darf kein Gestüt zur Aufzucht edler Rösser entstehen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden. Der Kläger und bundesweit bekannte Pferdeexperte Prof. Dr. Herbert Lischetzki hatte die Ablehnung der Bauvoranfrage der Stadt angezweifelt. Sein letzter Betrieb in Dinslaken war 2003 abgebrannt. Das Gelände hatte schließlich Schlagerstar Michael Wendler gekauft.
Im landschaftlich schönen Hinterland der Worringstraße in Burgaltendorf darf kein Gestüt zur Aufzucht edler Pferde errichtet oder betrieben werden. Diese Konsequenz hat ein Urteil, das am Montag vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gefällt wurde. Die Richter wiesen die Klage des in Fachkreisen bundesweit bekannten Pferdeexperten Prof. Dr. Herbert Lischetzki ab. Dessen Bauvoranfrage für das Gelände habe die Stadt zu Recht abgelehnt, befand die Fachkammer für Baurecht.
Der Sachverstand, der zur Aufzucht der Tiere benötigt wird, wurde dem 71-jährigen Kläger, früher Professor für Wirtschaftswissenschaft und Architektur in Potsdam, von allen Prozessbeteiligten zugestanden. Aber seine Grundstücke an der Worringstraße erfüllten nach Meinung von Stadt und Gericht nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für ein solch priviligiertes Vorhaben im Grünen. Zu dieser Auffassung war in einem Gutachten im Übrigen auch die Landwirtschaftskammer gelangt.
Um die freie Natur vor einer Zersiedelung zu schützen und zum Beispiel Luxusvillen reicher Menschen zu verhindern, sind im Außenbereich nur priviligierte Anwesen zulässig. Dazu zählen landwirtschaftliche Betriebe wie aber auch Aufzuchtbetriebe für Tiere, die mitten in einer Stadt nicht denkbar erscheinen.
32 Pferdeunterbringen
Der Gesetzgeber hat hinzugefügt, dass solche Betriebe ihre Futtermittel überwiegend (mehr als 50 Prozent) auf eigenen oder langfristig gesicherten Pachtgrundstücken ernten müssen. Bezogen auf die Pferdezucht bedeutet dies, dass pro Vierbeiner eine unbebaute Fläche zwischen 0,35 und 0,5 Hektar zur Verfügung stehen muss.
Der Kläger beabsichtigt, auf dem Gelände 32 Pferde unterzubringen. Der Züchter musste also mindestens 11,2 Hektar Freifläche nachweisen. Nach Berechnungen der Stadt und auch des Gerichts verfügte er aber nur über 2,2 Hektar. Prof. Lischetzki war von 4 Hektar eigener plus 19 Hektar gepachteter Fläche ausgegangen. Doch dieser Bereich war nach Ansicht der Richter entweder bebaut oder zu weit vom geplanten Gestüt entfernt.
Das Gericht wollte dem Kläger eine goldene Brücke bauen. Doch über die wollte der Professor nicht gehen. Er sollte nämlich der Stadt unter professioneller Hilfe von Baufachleuten und Juristen ein völlig neues Konzept vorlegen. Mit Hilfe von bereits erworbenen Flächen eines seiner vier Söhne sollte eine Neubewertung stattfinden. Zum Beispiel sollte beachtet werden, dass viele Pferde den Sommer über auf Weiden an der Nord- oder Ostsee kommen. Dies hätte vielleicht der Landwirtschaftskammer und damit der Stadt ermöglicht, eine Priviligierung doch noch auszusprechen. Aber ein kostenträchtiger Bauantrag schien dem Kläger ein finanziell zu hohes Risiko.
Eine seiner Bemerkungen ließen die Stadtvertreter aufhorchen. Auf einem benachbarten Grundstück lasse er schon neun Pferde betreuen. 400 bis 600 Euro pro Monat pro Tier ließen sich damit in Essen erzielen.
Über 40 JahreErfahrung
Von dieser vermeintlichen Nutzungsänderung eines ehemaligen Bundesbahn-Geländes wusste die Stadt bislang nichts, will oder muss dort jetzt genauer hinschauen. Der Kläger will demnächst mit der Essener Wirtschaftsförderung sprechen, denn er meint, eine solche Ansiedlung sei aus vielen Gesichtspunkten attraktiv.
Über mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Pferdezucht verfügt der Kläger. Mit den Tieren hatte er nach seiner Darstellung nie Probleme. Dafür aber um so mehr mit Behörden. Sein letzter Betrieb in Dinslaken, ein hochherrschaftliches Anwesen, wurde 2003 durch zwei Feuersbrünste vernichtet. Eine (zu teure, so der Kläger) Brandschutzversicherung bestand nicht. „So verlor ich mehrere Millionen“, bedauert er.
Ersteigert hat das Gelände dann der bekannte Schlagersänger Michael Wendler, der das Gebäude mit 900 Quadratmetern Wohn- und Nutzfläche luxuriös neu errichtete. „Hier baut der „König des Popschlagers – in seiner Heimatstadt sein Märchenschloss“ ließ der Barde auf einem Bauschild wissen. „Warum der in sechs Wochen eine Priviligierung genehmigt bekam, ist wohl ein Geheimnis der Stadt Dinslaken“, beschwerte sich der Kläger, „aber ich kann ja mit 71 Jahren deshalb nicht auch noch Schlagersänger werden“. Der Kläger will nach eigener Aussage gegen das Urteil in Berufung gehen.
AZ.: 5 K 2358/09