Essen. Von Geschwisterliebe kann bei diesen beiden Brüdern aus Schalke nicht die Rede sein. Einer der beiden griff nach einem heftigen Streit den anderen mit einem Schlagstock an und fügte ihm schwere Verletzungen zu. Das Opfer verweigerte jedoch die Aussage bei der Polizei und ist jetzt verschwunden.

Ganz grün sind sich die beiden Brüder aus Schalke nicht. Und so soll eine ihrer Auseinandersetzungen zu heftigen Verletzungen geführt haben. Doch der Strafprozess vor dem Essener Schwurgericht – versuchter Totschlag ist angeklagt – kommt am Donnerstag nur schwer in Gang. Denn das mutmaßliche Opfer folgte an Weiberfastnacht nicht der Ladung ins Landgericht Essen.

Der 46 Jahre alte Angeklagte findet die Anklage unberechtigt. Er schildert eine Art Notwehr. Er sei in seiner Wohnung gewesen und habe Geräusche gehört, weil der Bruder die Tür eingetreten habe. Zur Selbstverteidigung habe er sich dann gewehrt und zugeschlagen, um den betrunkenen Angreifer abzuwehren.

Einsätze immer mit mehreren Streifenwagen

Die Anklage liest sich anders. Beide Brüder bewohnen in Schalke jeweils eine Etage in einem Mietshaus. Es muss eine etwas rauere Gegend sein, weil nach Auskunft eines Polizeibeamten bei Einsätzen niemals nur ein einzelner Streifenwagen losfährt, sondern immer mehrere.

Am Nachmittag des 30. April saßen die beiden vor dem Mietshaus, schraubten ein wenig am Roller, tranken Wodka mit Fanta. Dann stritten sie. Erst lautstark, schließlich soll der Angeklagte auf seinen Bruder eingeschlagen und getreten haben. Ein Passant mischte sich ein, zog den Angeklagten weg und schickte ihn ins Haus.

Opfer verweigerte Aussage

Danach hätte der Zeuge das Opfer in dessen Wohnung begleitet, die im vierten Obergeschoss liegt. Dabei mussten sie in der dritten Etage an der Wohnung des Opfers vorüber. Plötzlich hätte dieser die Türe aufgerissen. Mit einem Schlagstock aus Holz soll er auf den Bruder eingeschlagen haben. Wie es in der Anklage heißt, auf den Kopf und ins Gesicht. Mehrere Platzwunden seien die Folge gewesen. Zwei Nachbarn trennten die beiden schließlich.

Vor Gericht fehlte am Donnerstag der Bruder als Opfer. Allerdings hatte er schon bei der Polizei die Aussage verweigert. Richter Andreas Labentz ließ ihn suchen, doch an Weiberfastnacht hatten die Beamten wenig Erfolg. Jetzt will der Angeklagte ihm den Weg nach Essen erklären: „Ich sehe ihn heute bestimmt noch.“