Gelsenkirchen. Mit einer Astsäge ist der 42-jährige Vermieter eines Hauses in Schalke auf seinen 40-jährigen Nachbarn losgegangen. Er trat dessen Wohnungstür ein und stach mit dem Messer nach ihm. Vorausgegangen war ein anhaltender Nachbarschaftsstreit zwischen den beiden Parteien. Der Angreifer sitzt inzwischen in der geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses.
Wie die Polizei mitteilt, kam es Sonntagmittag in einem Wohnhaus an der Straße "In der Heide" im Ortsteil Schalke zu einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und einer Bedrohung. Nach den Aussagen der Beteiligten und Angaben von Zeugen, griff der 42-jährige Vermieter eines Hauses seinen 40-jährigen Nachbarn mit einer Astsäge an. Vorausgegangen waren dem Angriff länger anhaltende Streitigkeiten der beiden Parteien.
Tür mit einer Kette gesichert
Der Tatverdächtige versuchte gegen 13 Uhr in die Wohnung des Nachbarn zu gelangen. Dieser verweigerte ihm jedoch den Zutritt und sicherte seine Wohnungstür aus Angst zusätzlich mit einer Verriegelungskette. Durch vielfache Fußtritte gelang es dem Mann trotzdem, die Tür aufzubrechen. Mit dem Messer begann er schließlich, die Kette zu zerstören. Das Opfer versuchte nun mit seinem Körper die Tür zuzudrücken. Unter massiver Androhung von Gewalt, stach der Angreifer mehrfach durch den Türspalt. Glücklicherweise blieb das Opfer dabei unverletzt.
Als die zwischenzeitlich alarmierten Polizeibeamten eintrafen, flüchtete der Täter in seine Wohnung. Seine Aggressivität richtete sich nun gegen die Beamten. Nur unter Einsatz von Pfefferspray und der Anwendung von Eingriffstechniken gelang es ihnen schließlich, den Mann zu überwältigen.
Rettungskräfte und Polizeibeamte beleidigt
Da er sich bei dem Messerangriff gegen den Mitbewohner selbst Verletzungen an der Hand zuzog, sollten diese vor dem Wohnhaus ärztlich versorgt werden. Aber auch gegen diese Maßnahmen sperrte er sich massiv und beleidigte Rettungskräfte und Beamte laut Polizei "auf das Übelste".
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft entnahm ihm ein Arzt im Krankenhaus zwei Blutproben. Der 42-Jährige stand unter dem Einfluss alkoholischer Getränke. Die Probe ergab einen Wert von 2,3 Promille. Außerdem hatte er Kokain konsumiert. Aufgrund seines Krankheitsbildes und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und des Ordnungsamtes wurde er in die geschlossene Abteilung eines Krankenhauses eingeliefert. Die StA stellte keinen Antrag auf einen Haftbefehl.