Gelsenkirchen. . Weil er seine Lebensgefährtin gewürgt und geschlagen hat, muss ein 30-jähriger Gelsenkirchener hinter Gitter. Das Landgericht Essen verurteilte den Mann am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft. Hintergrund des Angriffs: Die Frau hatte die Beziehung beendet.
Ein 30-jähriger Gelsenkirchener muss für drei Jahre ins Gefängnis, weil er seine langjährige Lebensgefährtin angriff und verletzte. So entschied das Essener Landgericht.
Das sind Minuten, die die Frau niemals vergessen wird: Todesangst hatte sie, als ihr Partner, der Vater ihrer beiden Kinder, sie am Abend des 21. August 2012 in der Küche ihrer Wohnung in Resse schlug und mit beiden Händen würgte. Hintergrund des Angriffs: Die Frau hatte zwei Tage zuvor die Beziehung beendet. Sie wehrte sich verzweifelt, ging beim Kampf zu Boden, schaffte es schließlich sich zu befreien und auf die Straße zu rennen. Doch Panik blieb: Die große Angst um die beiden Kinder in der Wohnung, die sie zurückgelassen hatte bei ihrer überstürzten Flucht nach draußen.
Angeklagter verletzte sich selbst
Die Angst, dass der Vater sie verletzen könnte, schilderte sie eindringlich als Zeugin vor Gericht. Doch der 30-Jährige kümmerte sich nicht um die beiden, folgte vielmehr der Frau nach draußen, in der Hand ein Messer, das er aus der Küchenschublade genommen hatte. Auf der Straße warf er das Messer, traf die Frau am Oberarm. Er habe es nur weggeworfen, behauptete der Angeklagte im Prozess. Einen gezielten Wurf schilderten dagegen Zeugen.
Versuchten Totschlag warf die Anklage dem 30-Jährigen vor. Doch das Urteil beschränkte sich jetzt auf den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Zwar ging das Gericht davon aus, dass Würgen auf jeden Fall eine „lebensbedrohliche Behandlung“ sei und dass ein Täter einen derartigen Angriff nur schwer kontrollieren könne. Aber in diesem Fall, gelang es der jungen Frau immer wieder den Daumen zwischen die Hände des Mannes an ihrem Hals zu schieben, bis sie sich befreien konnte und er von ihr abließ. So ging die Kammer davon aus, dass der Angeklagte zurücktrat, von dem Versuch die Mutter seiner Kinder zu töten.
Ob er dann allein in der Küche tatsächlich ein Brötchenmesser dazu nutzte, um sich zu ritzen, so wie er es geschildert hatte, blieb unklar. Aber: Es wäre nicht sein erster Versuch gewesen, sich selber zu verletzen. In der Untersuchungshaft versuchte der 30-Jährige es ebenfalls. Er zerbrach einen Plastikbecher und schnitt sich mit den scharfen Kanten ins Handgelenk.