Essen. Die Stadtspitze durfte ihre Rechtssicht beim Bürgerbegehren zum Erhalt der Stadtteilbibliotheken korrigieren
Beim Bürgerbegehren zum Erhalt der Stadtteilbibliotheken allein auf den Rechtsweg zu vertrauen, das erschien seinen Initiatoren einfach nicht sicher genug – und so nahmen sie vor einigen Tagen die Unterschriftensammlung wieder auf. Wie richtig die Begehrens-Befürworter mit dieser Einschätzung lagen, zeigt jetzt der entsprechende Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Das hatte man angerufen, um die Stadt zu zwingen, das Begehren für zulässig zu erklären – vergeblich.
Denn diese Frage, so beschied die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts, könne ohnehin nur der Rat entscheiden. Die Stadtverwaltung habe „lediglich die bislang vertretene Rechtsauffassung auf Grund der nunmehr zur Kenntnis genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mehr aufrecht erhalten“. Die Initiative hätte sich dadurch nicht ins Bockshorn jagen lassen müssen, eine Verletzung in ihren Rechten vermochte das Gericht nicht zu erkennen und auch kein Erschwernis fürs Begehren: Man hätte ja via Medien die Chance, die eigene Sicht der Dinge kund zu tun.