Essen. Der vom Rat im Mai noch beschlossene Erhalt aller 17 Bibliotheks-Standorte in Essen, er erweist sich als das, was man gerne einen Pyrrhus-Sieg nennt, einen teuer erkauften Erfolg also. Nach dem Kölner Urteil muss der Beschluss muss nicht mehr im Rat abgestimmt werden.

Der Personalabbau im Rahmen des Job-Sparpaketes wurde nicht mit gekippt , also versucht die Stadt nun, die Einsparungen durch verringerte Öffnungszeiten in den Stadtteilen wieder hereinzuholen.

So sollen über die jetzt schon bekannten Schließungstage hinaus zum 1. April 2013 insgesamt zehn weitere Öffnungstage der Stadtteilbibliotheken entfallen: jeweils zwei Tage in den Büchereien in Altenessen und Frohnhausen und jeweils ein Tag in Altendorf, Borbeck, Holsterhausen, Huttrop, Überruhr und Werden. Als Entscheidungs-Kriterien dienten der Kulturverwaltung dabei unter anderem Ausleihzahlen und eine halbwegs ausgeglichene Verteilung der Öffnungszeiten innerhalb eines Stadtbezirkes.

Die Politik, die die Standort-Garantie im Mai gegeben hatte, um ein Bürgerbegehren überflüssig zu machen, muss die Neu-Organisation diesmal hinnehmen, ohne selber noch mitmischen zu können. Denn drei Wochen nachdem die Stadtspitze ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur ungehinderten Durchsetzung ihrer eigenen Job-Sparpläne entdeckt hat, macht sie jetzt Nägel mit Köpfen: Die für den Kulturausschuss in der kommenden Woche versandten Unterlagen sehen für die Politik nur „Kenntnisnahme“ vor.

Keine Abstimmung über weitere Kürzungen

Neben der Änderung der Öffnungszeiten für die Stadtteilbibliotheken geht es in der Kulturausschuss-Sitzung am 7. November auch um Kürzungen bei der Volkshochschule und der Folkwang Musikschule. Auch dort sehen die Fachvorlagen einen Beschluss des Rates gar nicht mehr vor.

Mancher Ratspolitiker hätte diesen Umstand womöglich übersehen, wäre der Kulturverwaltung nicht ausgerechnet bei den umstrittenen Streichungen für die Bibliotheken ein Lapsus unterlaufen: Hier notierte die Beratungsunterlage neben dem Kulturausschuss noch zwei weitere Termine: am 21. November sollte ursprünglich der Haupt- und Finanzausschuss mitberaten und womöglich empfehlen, bevor dann am 28. November der Rat die „Entscheidung“ zu treffen hätte.

„Ein Übertragungsfehler im Rats-informationssystem“ hieß es später in einem Schreiben an die Politik, in dem die alte Unterlage als „ungültig“ bezeichnet wurde.

Dass sich die Politik damit dauerhaft zufrieden gibt, ist nicht zu erwarten, im Gegenteil: Es gilt als höchst wahrscheinlich, dass mindestens eine der in städtischen Organisationsfragen neuerdings „entmachteten“ Fraktionen versuchen wird, ihrerseits auf dem Rechtsweg den alten Einfluss zu erstreiten.