Essen. . Die Taten sind ähnlich, das Verhalten vor Gericht auch. Aber unterschiedlicher können Angeklagte von der Herkunft kaum sein. Beobachtungen von zwei Verfahren am Dienstag vor den Jugendrichtern.

Um Straßenverkehrsgefährdung geht es in beiden Verfahren, doch bei Richterin Sabine Schriewer ist es ein wenig unruhiger. Vier Angeklagte, 16 bis 19 Jahre alt, darunter zwei Halbbrüder, und zwei Verteidiger sitzen vor ihr. Die Jungen hängen in ihrer vielen Freizeit meist in den Essener Stadtteilen Steele und Kray zusammen, kommen aus sozial schwachen Verhältnissen. Die meisten von ihnen haben die Sonderschule besucht, mal mit, mal ohne Abschluss.

Erziehung findet seit Jahren nicht statt

Erziehung findet seit Jahren nicht statt, klagt die Jugendgerichtshilfe. In den vier Anklagen geht es fast immer um das Fahren von Motorrollern oder Autos, ohne dass der jeweilige Fahrer einen Führerschein hat. Zum Unfall kommt es auch mal mit anschließender Flucht, bei der das Nummernschild hochgeklappt wird. „Was sollen wir mit euch machen“, fragt die Richterin angesichts ähnlich gelagerter Vorstrafen, „etwa ins Gefängnis sperren?“. Schuldbewusst, reuig, senken die Angeklagten die Augen.

Einige Säle weiter sitzt vor Jugendrichter Matthias Treppke eine Studentin aus Werden im Essener Süden, 21 Jahre alt. Schuldbewusst ist auch ihr Blick oft nach unten gerichtet. Behütet und versorgt werde sie heute noch von ihren Großeltern und der Mutter, sagt die Jugendgerichtshilfe. Einen Monat vor ihrem 21. Geburtstag fuhr sie nachts um vier Uhr in ihrem zweisitzigen Cabrio nach einem Discobesuch über die Rüttenscheider Straße. Drei Freundinnen fuhren mit. Ein leichter Fang für die Polizei: Die Studentin fuhr ohne Licht, in Schlangenlinien und zu schnell. Die Mitfahrerinnen saßen hoch aufgetürmt und schwankend. 0,77 Promille Alkohol hatte sie im Blut, außerdem, trotz ihres jungen Lebensalters, zehn Punkte in Flensburg.

400 Euro Strafe für die Angeklagte

Beide Richter warnen ihre Angeklagten vor den schlimmen möglichen Folgen von Verkehrssünden. Was alles passieren könne, zeigen sie den jungen Leuten auf. „Aber wir sollten die Kirche im Dorf lassen“, meint Treppke. Seine Angeklagte zahlt 400 Euro und wird den Führerschein in neun Monaten neu beantragen müssen. Die vier Jungs aus Steele, die vielleicht irgendwann den Führerschein machen dürfen, kommen mit Arrest, Arbeitsstunden, Bewährung oder Geldbuße davon.