Essen. . Betrunken war sie, hatte Drogen genommen. Von Fahrfehlern wollte die Friseurin aus Essen-Kray bei ihren Schlangenlinien auf der A 40 aber nicht sprechen. Jetzt ist sie ihren Führerschein los. Wieder einmal.
In Schlangenlinien fuhr sie über die Autobahn – von der Disco nach Hause, vollgepumpt mit Alkohol und anderen Drogen. Nur Schuldbewusstsein kannte die Friseurin aus Essen-Kray nicht, sprach von der Fahrt als einer „wirklichen Gaudi“. Wegen Straßenverkehrsgefährdung verurteilte Amtsrichterin Heike Stumm die 33-Jährige zu 1100 Euro Geldstrafe (110 Tagessätze) und entzog ihr den Führerschein für mindestens ein Jahr.
Am 18. März, ein Sonntagmorgen, gelang es der Polizei um 6.30 Uhr, die Autofahrerin in Kray zu stoppen. Von der Diskothek „Delta“ im Westviertel war sie einige Minuten zuvor gestartet, nachdem sie dort Streit mit ihrem Ex-Freund hatte. Im Wagen saßen noch zwei 22 Jahre alte Frauen, die sie mit nach Kray nahm. Laut Anklage nahm das Auto schon auf der Friedrichstraße zwei Fahrspuren ein, fuhr auf der A 40 in Schlangenlinien, touchierte dort bis zum Funkenflug die Begrenzungssteine, bevor seine Fahrerin die Autobahn in Kray mit überhöhter Geschwindigkeit verließ. Lautstark und voller Angst sollen die Mitfahrerinnen protestiert haben. Kein Wunder bei den Substanzen, die im Inneren der Fahrerin kursierten: 0,95 Promille Alkohol sowie Marihuana und Kokain deutlich über den Grenzwerten.
Passend zu einer Gerichtsshow
Aber was damals so viele wahrgenommen und der Polizei erzählt hatten, wollte jetzt niemand mehr wissen. Was die angeklagte Friseurin und ihre jüngeren Mitfahrerinnen der Richterin erzählten, hätte einer Gerichtsshow zur Ehre gereicht. „Sie wollte uns aufmuntern“, erzählte eine der 22-Jährigen. Die Schlangenlinien? „Das war die Sache, um uns aufzuheitern.“ Beide seien bei Fahrtantritt nämlich sauer auf die Fahrerin gewesen. Damit die Stimmung steigt, hätte sie diese Fahrmanöver unternommen. Das deckte sich haargenau mit der Aussage der Angeklagten: „Die Schlangenlinien waren extra, als die Stimmung im Auto nicht so gut war.“
Vom Touchieren der Randsteine mit Funkenflug wollte niemand mehr etwas wissen. Dafür meldete das Trio Erfolg bei der Stimmungsaufhellung. Auf der Autobahn wurde die Musik laut gedreht, die Beifahrerin ließ die Beine aus dem Auto hängen. Und alle vermittelten mit fast identischen Worten den Eindruck, dass derartige Fahrtmanöver auch nüchtern der gängigen Praxis einer Rückfahrt nach Essen-Kray entsprächen.
Etwas depressiv nach Festnahme
Richterin Stumm passte sich dem lockeren Tonfall ein wenig an. Vielleicht versuchte sie es auch mit Ironie, als sie beim ärztlichen Bericht nach der Festnahme der Frau lachte. „Etwas depressiv. Schwerfällig, aber orientiert“, hatte der Mediziner seinen Eindruck von der Frau beschrieben.
Zur Depression hatte die Angeklagte auch allen Grund. Schließlich hatte sie ihren Führerschein nach einer früheren Trunkenheitsfahrt erst seit einem Jahr zurück. Jetzt liegt der Schein seit März wieder in behördlicher Verwahrung. Und wenn sie ihn in einem Jahr neu beantragen darf, wird der Idiotentest bei der Wiederholungstäterin eine hohe Hürde darstellen.