Essen. . Mildernde Umstände hat Lukas K., der Messerstecher von Holsterhausen, eher nicht zu erwarten. Psychiaterin Maren Losch attestierte ihm am Mittwoch die volle Schuldfähigkeit. Rechtsmediziner Andreas Freislederer stellte zudem vor der III. Strafkammer klar, dass Tobias Götz, das Opfer der Tat vom 13. November, auf keinen Fall selbst in den tödlichen Stich hineingelaufen sei.

Der 18 Jahre alte Lukas K. hatte am 13. November nachmittags an der Ecke Holsterhauser-/Gemarkenstraße Streit mit vier jungen Fußballern des TuS Holsterhausen bekommen. Einen von ihnen trat er nieder, flüchtete. Als sein Kontrahent ihn einholte, stach K. dreimal auf ihn ein. Zum Prozessauftakt hatte K. gesagt, er habe das Messer auf der Flucht aus der Tasche geholt und aufgeklappt. Dann sei er stehen geblieben und habe sich umgedreht, das Messer zur Abschreckung in der Hand. In diesem Moment sei Tobias Götz ihm ins Messer gelaufen. An weitere Stiche könne er sich nicht erinnern.

Rechtsmediziner Andreas Freislederer hält von dieser Einlassung nicht viel, wenn es um den tödlichen der drei Stiche geht. Denn der Stich ins Herz durchtrennte sogar Rippenknorpel, außerdem verursachte die 9,5 cm große Klinge einen zwölf Zentimeter langen Stichkanal im Körper des jungen Mannes. Dafür musste beim Stich der Brustkorb eingedrückt werden, und das sei nicht so einfach. Für Freislederer ist der Fall demnach klar: „Der Stich wurde mit außerordentlich großer Wucht geführt. Es handelt sich um ein massives, aktives Angriffsverhalten.“

Reifeverzögerung

Dass Lukas K. zur Eskalation in der Auseinandersetzung zwischen ihm und den jungen Fußballern beigetragen hatte, betonte Psychiaterin Maren Losch. Keinerlei Anhaltspunkte sah die Gutachterin für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Allerdings erkannte sie Reifeverzögerung des Angeklagten, der in der Schule oft scheiterte, früh Alkohol trank und Drogen nahm. Einige Zeit lebte er auch im Heim, weil er sich von anderen nichts sagen lassen will. „Er hatte Probleme, emotionale und soziale Kompetenz aufzubauen“, sagte die Gutachterin, die für ihn Jugendstrafrecht empfiehlt.

Der Totschlagprozess steht kurz vor dem Abschluss. Am 24. Mai soll plädiert und am 4. Juni das Urteil verkündet werden. An diesen Tagen wird man sehen, was einer der Schöffen als eine der Würde des Gerichtes angemessene Kleidung ansieht. Am Mittwoch kam er im Trikot von Schalke 04.