Essen. . Seit dem 14. November sitzt der 18-Jährige in U-Haft. Warum er einen Tag zuvor einem 19-jährigen Fußballer des TuS Holsterhausen ein Messer in Bauch und Herz gestoßen hat, darüber schweigt er sich bislang gegenüber den Ermittlern aus. Am kommenden Mittwoch, 18. April, wird ihm vor der Essener Jugendstrafkammer der Prozess gemacht.
Acht Tage hat das Gericht geplant. Es wird sich mit der Tat selbst befassen, aber auch die Vergangenheit des aus problematischen Familienverhältnissen stammenden Angeklagten erhellen. Staatsanwältin Elke Hinterberg wirft ihm Totschlag und versuchten Totschlag vor. Einen nichtigen Anlass sieht sie, der zum tödlichen Stich führte.
Vier junge Spieler des TuS Holsterhausen waren am Sonntag, 13. November, um 17.45 Uhr von einem Mitspieler an der Ecke Holsterhauser-/Gemarkenstraße abgesetzt worden. Sie kamen von einem Auswärtsspiel in Karnap. Lustig seien sie gewesen, erzählen später die Überlebenden. Früh registrierten sie den 18-Jährigen. Laut Anklage provozierte er sie mit einem Spruch. Aber auch von ihnen seien Sprüche gekommen. Unvermittelt hätte er den später Getöteten mit gestrecktem Bein gegen die Brust getreten, so dass dieser zu Boden ging.
Der muskulöse Angeklagte soll geflüchtet sein, zwei der Fußballer hinter ihm her. Schnell packte ihn der 19-Jährige, den vorher der Tritt traf. Sofort soll der Angeklagte zugestochen haben. Im Krankenhaus starb der junge Mann. Ein anderer 19-jähriger Fußballer, der seinem Freund helfen wollte, sei im Nacken getroffen und lebensgefährlich verletzt worden sein.
DNA am Friedhofszaun
Der 18-Jährige, der sich einen Tag später der Polizei stellte, hatte sich nach der Tat mit zahlreichen Freunden getroffen. Ihnen erzählte er, dass er angegriffen worden sei und sich nur gewehrt hätte. Dem Rechtsmediziner, der ihn nach der Festnahme untersuchte, erzählte er, die Verletzungen an den Beinen stammten von den Angriffen. Staatsanwältin Elke Hinterberg: „Das stimmt nicht. Auf seiner Flucht hat er sich an einem Friedhofszaun verletzt. Polizisten haben dort nämlich Textilfasern und DNA-Spuren sichergestellt, die zum Angeklagten passen.“