Essen. Beim letzten größeren Ausbruch von Masern in Essen starb eine dreifache Mutter. Nun gibt es neue Fälle, die Stadt mahnt: Prüft Euren Impfschutz.

Das Essener Gesundheitsamt kämpft in diesen Tagen mit Ausbrüchen verschiedener sogenannter Kinderkrankheiten: Nachdem an der Waldorfschule in Stadtwald die Windpocken grassieren, gibt es nun auch mehrere Masern-Fälle. Letztere nimmt die Stadt sehr ernst: Die Krankheit ist äußerst ansteckend – und hochgefährlich.

Unter der Überschrift „Vermehrte Maserninfektionen in Essen!“ ruft Gesundheitsdezernent Peter Renzel die Bürger und Bürgerinnen der Stadt daher auf seinem Facebook-Account auf, ihren Impfnachweis zu prüfen. Er gibt damit einen offiziellen Appell des ihm unterstellten Gesundheitsamtes weiter.

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„In den vergangenen 14 Tagen verzeichneten wir im Gesundheitsamt im Stadtgebiet fünf bestätigte Fälle einer akuten Maserninfektion“, schreibt Renzel. Das mag nicht viel klingen, doch der Dezernent ordnet ein: „Dies stellt eine beachtliche Zahl dar, verglichen mit bislang insgesamt 27 Maserninfektionen, die in ganz Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2024 gemeldet wurden.“

Masern: Es drohen schwere Folgeschäden

Die durch Viren ausgelöste Maserninfektion sei hochansteckend und dürfe keinesfalls verharmlost werden, heißt es in der Mitteilung weiter. „Bei etwa jeder zehnten Infektion treten Komplikationen auf, zu denen unter anderem eine Gehirnentzündung zählt, an der bis zu 20 Prozent der Betroffenen versterben.“ Weitere 20 bis 30 Prozent der Betroffenen blieben mit schweren Folgeschäden wie geistigen Behinderungen und Lähmungen zurück.

Masern-Viren würden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Der Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person führe bei nicht oder nicht ausreichend immunisierten Personen fast immer zu einer Ansteckung. „Für die Ansteckung ist es bereits ausreichend, sich in einigen Metern Entfernung von einer erkrankten Person aufzuhalten oder einen Raum zu betreten, in dem sich zuvor eine erkrankte Person aufgehalten hat, da das Masern-Virus über die Luft verbreitet und eingeatmet werden kann“, mahnt das Gesundheitsamt.

Essener Dezernent rät zur Impfung gegen Masern

Masern seien nicht harmlos, warnt Gesundheitsdezernent Peter Renzel. „Bei etwa jeder zehnten Infektion treten Komplikationen auf, zu denen unter anderem eine Gehirnentzündung zählt, an der bis zu 20 Prozent der Betroffenen versterben.“
Masern seien nicht harmlos, warnt Gesundheitsdezernent Peter Renzel. „Bei etwa jeder zehnten Infektion treten Komplikationen auf, zu denen unter anderem eine Gehirnentzündung zählt, an der bis zu 20 Prozent der Betroffenen versterben.“ © FUNKE Foto Services | Kerstin Kokoska

Eine ausreichende Immunisierung gegen Masern sei anzunehmen, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion mit der Krankheit überstanden habe oder wenn man vollständig – also mit zwei Imfpungen – geimpft sei. „Erkrankungshäufungen finden regelmäßig vor allem unter ungeschützten, das heißt, nicht oder nicht ausreichend immunisierten Personen statt“, sagt Renzel. Dazu zählten hierzulande nicht nur Kinder, sondern auch Jugendliche und auch Erwachsene.

So war im Mai 2017 in Essen eine Mutter von drei Kindern an den Masern gestorben. Die 37 Jahre alte Frau war nach ihrer Erkrankung ins Uniklinikum verlegt worden, konnte dort allerdings nicht mehr gerettet werden. Zu dem Zeitpunkt waren in Essen 31 Masernfälle bekannt, das Gesundheitsamt erklärte dazu, dass die Dunkelziffer erfahrungsgemäß noch höher sei. Die Behörde warnte auch damals, dass die Krankheit extrem ansteckend sei und riet eindringlich zum Impfschutz.

Diese Empfehlung erneuert das Gesundheitsamt nun. „Für eine vollständige Impfung bei Säuglingen sieht das empfohlene Impfschema eine erste Impfung im Alter von 11 Monaten sowie die zweite Impfung im Alter 15 Monaten vor.“

Säuglinge sollten mit elf Monaten erstmals geimpft werden

Das Gesundheitsamt rät allen Essenern und Essenerinnen zu prüfen, ob sie einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben.
Das Gesundheitsamt rät allen Essenern und Essenerinnen zu prüfen, ob sie einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben. © dpa-tmn | Christin Klose

Damit die Bürger sich vor einer Infektion mit dem Masern-Virus bestmöglich schützen könnten, sei es erforderlich, eine ausreichende Immunisierung basierend auf einer vollständigen Impfung herzustellen – sofern nicht in der Vergangenheit bereits eine Maserninfektion überstandenen wurde. Bei all denjenigen, die vor 1971 geboren sind, werde eine Immunität gegen die Masern angenommen.

Ansteckungsgefahr bei Masern ist groß

Das Gesundheitsamt bittet alle Essener, ihren Impfnachweis sowie die Impfnachweise der Kinder zu prüfen und sicherzustellen, dass fehlende Impfungen schnellstmöglich nachgeholt werden. Sonst bestehe die Gefahr, sich bei noch unentdeckten Masern-Fällen anzustecken.

Wer Fragen zur Masernimpfung habe, könne sich an Hausarzt, Kinderarzt oder Gesundheitsamt wenden.

Masernschutzgesetz schreibt Impfung für Kita- und Schulkinder vor

Vor vier Jahren – im März 2020 – trat das Masernschutzgesetz in Kraft, das Kindergarten- und Schulkinder vor Masern schützen soll. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen, sobald sie eine Tagesmutter, eine Kita oder die Schule besuchen. Die Masern-Impfpflicht gilt auch für Lehrer, Erzieher, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.

Die Impfpflicht war auch vor dem Hintergrund eingeführt worden, dass die Masern nach Vorstellungen der Weltgesundheitsorganisation eigentlich längst ausgerottet sein sollten. Dass sich die Krankheit stattdessen wieder ausbreite, liege auch an Eltern, die eine Impfung ihrer Kinder ablehnten. Mit dem Gesetz drohen den Impfgegnern nun Bußgelder.

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