Essen. Erzieherinnen und Lehrpersonal müssen gegen Masern geimpft sein. Essener Einrichtungen können Verstöße online ans Gesundheitsamt melden.
Im März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten, das eine verpflichtende Masern-Impfung für Kita- und Schulkinder sowie für die Beschäftigten in Kitas und Schulen vorsieht, sofern diese nach 1970 geboren wurden. Die Stadt Essen hat dazu ein Online-Portal eingerichtet, das den Einrichtungsleitungen das Melden von Mitarbeitern ohne Impfschutz erleichtern soll. Nun weist die Stadt darauf hin, dass einige Meldungen wiederholt werden müssen.
Alle Mitarbeiter, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes in Betreuungseinrichtungen beschäftigt waren, hatten noch bis zum 31. Juli 2022 Zeit, „einen entsprechenden Nachweis nach dem Masernschutzgesetz einzureichen“. Wenn auch dann kein entsprechender Nachweis vorlag, mussten die Leitungen der Einrichtungen die Betroffenen ans Gesundheitsamt melden.
„Um den Meldeprozess für die Einrichtungsleitungen zu vereinfachen, haben wir dafür zum 1. August ein Online-Portal eingerichtet“, teilt die Stadt mit. Das Gesundheitsamt weist nun darauf hin, dass Meldungen, die schon vor Anfang August eingereicht wurden, „erneut vorgenommen werden müssen“. Da die Betroffenen eine Frist bis Ende Juli hatten, habe man sie nicht schon vor dem 1. August 2022 als „ungeimpft“ melden dürfen.
Stadt: Verstöße sollen nicht mehr per Telefon, Mail oder Fax gemeldet werden
Zudem bittet das Gesundheitsamt darum, über das Online-Portal auch diejenigen zu melden, die nach dem 1. März 2020 ohne Masern-Impfschutz in eine Schule oder in eine Unterkunft aufgenommen wurden, weil sie der Schulpflicht unterliegen oder eine amtliche Unterbringungspflicht besteht. Sie sollen auch dann noch einmal über das Online-Portal gemeldet werden, wenn zuvor schon auf einem anderen Weg eine Meldung erfolgt ist.
Grundsätzlich bittet die Stadt, keine Verstöße gegen das Masernschutzgesetz mehr per Post, E-Mail oder Fax zu melden, sondern stets das Online-Portal zu nutzen.
Das Online-Portal sowie weitere Infos zum Masernschutz in Einrichtungen finden sich auf www.essen.de