Essen. Die Essener Krankenhäuser lockern zum Weihnachtsfest ihre Besuchsregeln. So will es das Land. Kritiker fürchten nun vermehrte Corona-Infektionen.

Rechtzeitig zum Weihnachtsfest lockert die Universitätsmedizin Essen ihre Besuchsregeln für all ihre Klinikstandorte. Um den Schutz vor Corona zu gewährleisten, reicht ab Freitag (23. Dezember) ein tagesaktueller, negativer Selbsttest. Auch andere Krankenhäuser müssen diese Lockerung umsetzen – und damit nun ganz auf die Auskünfte ihrer Besucher vertrauen.

Uniklinik Essen schafft den Besucherausweis ab

Bisher mussten Besucher ein Testzentrum aufsuchen, den zertifizierten Test dann im Besuchszentrum der Uniklinik vorlegen und sich einen Besucherausweis ausstellen lassen. Auch dieser Besucherausweis entfällt jetzt: Man wolle die Besuche unbürokratischer machen, sagt der Ärztliche Direktor der Uniklinik, Prof. Jochen A. Werner. Tatsächlich vollzieht die Uniklinik, die bisher einen sehr strikten Corona-Schutz verfolgte, lediglich die vom Land vorgegebenen Lockerungen.

Auch aus anderen Krankenhäusern hört man unter der Hand, dass sie die neuen Landes-Vorgaben nur ungern umsetzen: Da die Selbsttests nicht kontrolliert werden, fürchtet man einen verminderten Corona-Schutz. Sprich: Der Lockerung zur Weihnachtszeit könnten viele Infektionen folgen. Die Uniklinik hält daher zumindest für die hochvulnerablen – also besonders gefährdeten – Patienten an strengeren Besuchsregeln fest.

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Grundsätzlich gelten die neuen Regeln neben der Uniklinik selbst auch an den Standorten St. Josef-Krankenhaus in Werden, Ruhrlandklinik in Heidhausen und Herzchirurgie Huttrop. Patienten können vom ersten Tag des Klinikaufenthaltes an besucht werden. Besuchszeit ist 12 bis 20 Uhr. Diese ist auf eine Person pro Tag und Patient begrenzt. Die Universitätsmedizin empfiehlt Angehörigen, sich vor einem Besuch zu der genauen Besuchszeit am jeweiligen Standort zu informieren.

Die Maskenpflicht gilt weiterhin

Mit der Anpassung der Besuchsregelungen wollen wir die notwendige persönliche Unterstützung unserer Patientinnen und Patienten durch ihre Angehörigen erleichtern“, sagt Prof. Werner. Es bleibe aber dabei, dass nur negativ auf Covid-19 getestete Personen ihre Angehörigen besuchen können. Nur dass nun eben ein „tagesaktueller, negativer Antigenschnelltest (Selbsttest)“ ausreiche. Außerdem dürfen die Besucher keine Krankheits- bzw. Erkältungssymptome haben. In den Innenräumen müssen sie eine FFP2-Maske tragen.

Und einige Besucher werden weiterhin ein Testzentrum aufsuchen müssen. Denn für Bereiche mit hochvulnerablen Patienten bleibt es bei den strengeren Regeln: Hier muss ein tagesaktueller, zertifizierter negativer Antigenschnelltest vorgelegt werden oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 36 Stunden ist. Die Testnachweise werden auf der Station überprüft.

Strenge Regelungen für Besuche hochvulnerabler Patienten

„Mit der Anpassung der Besuchregeln wollen wir die notwendige persönliche Unterstützung unserer Patientinnen und Patienten durch ihre Angehörigen erleichtern“, sagt der Ärztliche Direktor der Uniklinik Essen, Prof. Dr. Jochen A. Werner.
„Mit der Anpassung der Besuchregeln wollen wir die notwendige persönliche Unterstützung unserer Patientinnen und Patienten durch ihre Angehörigen erleichtern“, sagt der Ärztliche Direktor der Uniklinik Essen, Prof. Dr. Jochen A. Werner. © FUNKE Foto Services | Vladimir Wegener

Zu diesen Bereichen zählen die Stationen für Knochenmarktransplantationen der Klinik für Hämatologie und Stammzellentransplantation, das Westdeutsche Tumorzentrum, die Klinik für Strahlentherapie, die Dialyse, die Station S4 der Ruhrlandklinik und alle Intensivstationen. Der Kummer von Angehörigen, die in Extremsituationen nicht an der Seite ihrer Liebsten sein konnten, soll dabei künftig vermieden werden. „Bei Sondersituationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf den Test verzichtet werden“, heißt es aus der Uniklinik.

Für die Mehrzahl der Besucher dürften die Änderungen eine Erleichterung bedeuten. So sagt Prof. Werner: „Durch den Verzicht auf die Ausstellung eines Besucherausweises wird dieser Besuch nun deutlich unbürokratischer.“ Wichtig ist ihm allerdings auch zu betonen, dass „gleichzeitig die vulnerablen Patientengruppen weiterhin umfassend geschützt werden“.

Auch die anderen Krankenhäuser müssen ihre Regeln nun lockern. So informierte in Essen am Donnerstag (22.12.) schon das Elisabeth-Krankenhaus auf seiner Homepage, dass künftig ein Selbsttest für Besucher reiche. Die Besuchszeit dauert dort von 14 bis 20 Uhr, erlaubt sind zwei Besucher pro Tag. Was den negativen Test angeht, setzt man notgedrungen auf die Ehrlichkeit der Besucher: „Es erfolgt keine Kontrolle.“