Essen. Seit Dienstag, 10. Mai dürfen Patienten in den Häusern der Unimedizin wieder ab dem ersten Krankentag Besuch empfangen. Es gibt Einschränkungen.
Lockerungen bei den Besuchsregeln in der Universitätsmedizin Essen: Ab sofort dürfen Patientinnen und Patienten ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme im Zeitfenster von 12 Uhr bis 20 Uhr wieder Besuch empfangen, begrenzt auf eine Person pro Tag je Patient. Das gab die Pressestelle am Dienstag, 10. Mai bekannt. Neben dem Uniklinikum, gehören das St. Josef Krankenhaus Werden, die Ruhrlandklinik sowie die Herzchirurgie Huttrop zur Universitätsmedizin.
Negativer Test und Maske sind weiterhin Pflicht
Zu Besuchsbeginn muss ein negativer Schnelltest vorgelegt werden, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, betont das Uniklinikum. Alternativ wird auch ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden akzeptiert. Weiterhin gilt, dass während des Aufenthaltes im Krankenhaus in den Innenräumen weiterhin eine FFP2-Maske oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Für den Besuch ist weiterhin ein Besucherausweis erforderlich. Dieser Ausweis ist am Universitätsklinikum zwischen 12 Uhr und 17.40 Uhr ohne Terminanmeldung im Testzentrum auf dem Klinikgelände gegen Vorlage des Testnachweises erhältlich. An den übrigen Standorten erfolgt die Ausgabe der Besuchsausweise jeweils über den Empfang.
Besuche auf den Intensivstationen müssen vorab individuell mit der betroffenen Station abgestimmt werden. Ebenso sind betriebsbedingte Einschränkungen der Besuchszeiten auf den Intensivstationen sowie generell mögliche Einschränkungen durch Streik zu berücksichtigen.
Auf Stationen mit schwerkranken Patienten gelten weiter die strengen Regeln
Für Bereiche mit hochvulnerablen Patienten gelten nach wie vor Sonderregelungen, nach denen ein Besuch erst ab dem siebten Tag nach stationärer Aufnahme möglich ist. Zu diesen Bereichen zählen die Stationen für Knochenmarktransplantationen der Klinik für Hämatologie und Stammzellentransplantation, das Westdeutsche Tumorzentrum, die Klinik für Strahlentherapie, die Station S 4 der Ruhrlandklinik sowie generell die Stationen, in denen Corona-Patienten behandelt werden.
In besonderen Situationen, etwa der erforderlichen Begleitung in Notfällen oder der Sterbebegleitung, kann auf die vorherige Anmeldung als Besucher verzichtet werden. Die Maskenpflicht gilt jedoch auch in diesen Fällen ausnahmslos. Der notwendige Antigentest kann in diesen Sondersituationen im jeweiligen Stationsbereich vorgenommen werden.
Uniklinik-Chef: Auf allen Stationen ist die Lage nun stabil
„Die Bekämpfung der Pandemie und die Verantwortung zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Beschäftigten hat es leider für einen langen Zeitraum nötig gemacht, unsere Besuchszeiten deutlich einzuschränken“ sagte Prof. Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen.
„Angesichts der stabilen Situation sowohl auf den Normalstationen als auch auf den Intensivstationen können wir aber nunmehr unsere Besuchsregelungen anpassen.“ Man wisse, welchen großen positiven Einfluss Krankenbesuche auf den Genesungsprozess haben und freuen uns, mit dieser Lockerung der Besuchsregelungen auch wieder ein Stück Normalität herstellen zu können.“