Essen. Die Uniklinik Essen verlangt teure PCR-Tests von ihren Besuchern. Diese sind „nicht erforderlich“, stellt das NRW-Gesundheitsministerium klar.

Die neuen Besuchsregeln des Essener Uniklinikums sind offenbar nicht mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar. Das gilt sowohl für den verlangten PCR-Test, als auch für das zunächst sechstägige komplette Besuchsverbot nach Aufnahme eines Patienten. Dass Besucher seit Dienstag (30. 11.) einen PCR-Test vorlegen sollen, hatte für erhebliche Aufregung gesorgt, weil dieser um die 50 bis 100 Euro kostet. Die von Krankenhäusern üblicherweise verlangten Antigen-Schnelltests gibt es dagegen gratis in den Testzentren.

Uniklinik Essen verlangt PCR-Test – Ministerium hält den nicht für nötig

Das NRW-Ministerium für Arbeits, Gesundheit und Soziales (MAGS) schreibt auf Anfrage zu den rechtlichen Vorgaben für Krankenhausbesuche: „Voraussetzung ist hiernach, dass der Besucher keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigt und einen Testnachweis bei sich führt. Die dem Testnachweis zu Grunde liegende Testung darf nicht älter als 24 Stunden sein.“ Zu der Art des Testes heißt es weiter: „Ausreichend ist ein POC-Antigentest. Ein PCR-Test ist nicht erforderlich.“ Bei den POC-Antigen-Tests handelt es sich um die kostenlosen Schnelltests.

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Das Ministerium verweist darauf, dass diese Zugangsvoraussetzungen für Krankenhausbesucher seit der letzten Gesetzesänderung auf Bundesebene durch das Infektionsschutzgesetz (§ 28b Absatz 2 IfSG) geregelt werden. Einen kostenpflichtigen PCR-Test zu verlangen, sieht das Gesetz nicht vor. Eine Ministeriumssprecherin betont: „Eine Grundlage, einen solchen Test zu fordern, sehen wir nicht, soweit das Krankenhaus nicht auf eine ganz besondere einzelfallbezogene Konstellation verweist, die eigens zu prüfen wäre.“ Es ist fraglich, ob die Argumentation der Essener Uniklinik diesen Kriterien genügen würde: Sie hatte bisher auf die „Zunahme der Infektionszahlen und das Bekanntwerden der Omikron-Variante“ verwiesen sowie auf den „Schutz unserer Patienten“ abgehoben.

Sechs Tage Besuchsverbot bedeuten soziale Isolation der Patienten

Das Patientenwohl sieht das NRW-Gesundheitsministerium allerdings auch durch das generelle Besuchsverbot berührt, das die Uniklinik für die ersten sechs Krankenhaustage erlassen hat. „Dies würde eine soziale Isolation für den Patienten darstellen. Eine solche ist nach der in Nordrhein-Westfalen für diesen Bereich geltenden Allgemeinverfügung ausdrücklich zu vermeiden“, schreibt die Sprecherin.

Krankenhaus müsste Tests für die Besucher anbieten

Auch bei der Verfügbarkeit der verlangten Tests macht es sich das Uniklinikum offenbar zu einfach. „PCR-Tests für Besucher sind auf dem Klinikgelände nicht vorgesehen. Wir verweisen auf die diversen Test-Lokalitäten im Essener Stadtgebiet“, hatte das Haus mitgeteilt. Dagegen betont die Ministeriumssprecherin, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Fassung nicht nur vorsehe, dass alle Krankenhäuser ein „einrichtungsbezogenes Testkonzept“ erstellen. Vielmehr gelte auch: „Im Rahmen des Testkonzepts haben sie Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Besucher anzubieten.“