Essen. Das Uniklinikum Essen und seine angeschlossenen Standorte lockern ab sofort die Besuchsregeln. Angehörige müssen nicht mehr sieben Tage warten.

Patienten des Uniklinikums Essen können wieder vom ersten Tag des Aufenthalts an Besuch empfangen. Die Universitätsmedizin lockert ab Dienstag, 10. Mai, ihre Besucherregeln. Zuvor galt über Monate, dass Patienten frühestens sieben Tage nach der Einlieferung ins Krankenhaus besucht werden dürfen.

Zur Universitätsmedizin gehören neben dem Uniklinikum in Holsterhausen folgende Standorte: Das St. Josef Krankenhaus Werden, die Ruhrlandklinik Heidhausen sowie die Herzchirurgie Huttrop.

Maskenpflicht und strenges Zeit-Limit bleiben erhalten

Aufrecht erhalten bleiben andere strenge Maßnahmen – sowieso gilt weiter die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz) in den Krankenhäusern, Besuche sind nur zwischen 12 und 20 Uhr möglich. Es gilt: Maximal ein Gast pro Tag und pro Patient.

Zu Besuchsbeginn muss ein negativer Antigentest nicht älter als 24 Stunden vorliegen, alternativ wird auch ein negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden akzeptiert.

Für den Besuch ist weiterhin ein Besucherausweis erforderlich. Den Ausweis bekommt man auf dem Gelände der Uniklinik im Testzentrum gegen Vorlage des Testnachweises; an den übrigen Standorten erfolgt die Ausgabe der Besuchsausweise jeweils über den Empfang.

Ärztlicher Direktor betont: „Covid 19 ist noch nicht vorbei“

Besuche auf den Intensivstationen müssen vorab individuell mit der betroffenen Station abgestimmt werden.

„Die Bekämpfung der Pandemie und die Verantwortung zum Schutz unserer Patienten sowie unserer Beschäftigten hat es leider für einen langen Zeitraum nötig gemacht, unsere Besuchszeiten deutlich einzuschränken“ sagte Prof. Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen. „Auch aktuell ist Covid-19 noch nicht vorbei. Angesichts der stabilen Situation sowohl auf den Normalstationen als auch auf den Intensivstationen können wir aber nunmehr unsere Besuchsregelungen anpassen.“