Essen. Die Uniklinik Essen verzichtet ab sofort auf teure PCR-Tests für Besucher. Die Regel hatte für Unmut gesorgt. Ein Verbot behält die Klinik bei.
Nach dem Protest von Besuchern und einer Rüge aus dem NRW-Gesundheitsministerium hat die Uniklinik Essen ihre Besuchsregeln geändert: Ab sofort ist kein teurer PCR-Test mehr notwendig, um einen Patienten in der Uniklinik zu besuchen. Ein kostenloser Schnelltest reicht aus.
Erst vor einer guten Woche hatte das Uniklinikum angesichts zunehmender Corona-Infektionen die 2G-Plus-Regel eingeführt: Demnach mussten Besucher geimpft oder genesen sein und einen negativen, maximal 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen. Am Montag (29.11.) folgte dann die nächste Verschärfung der Regeln: Besucher sollten nun auch einen kostenpflichtigen PCR-Test vorlegen. Außerdem verhängte die Uniklinik ein sechstägiges Besuchsverbot nach Aufnahme eines Patienten.
Ministerium hatte die Regelung der Uniklinik Essen gerügt
Zu dem umstrittenen Vorgehen erklärt die Uniklinik jetzt: „Mit dem Auftreten der Omikron-Variante hatte die Universitätsmedizin Essen aus Sicherheitsgründen entschieden, Zutritt für Besuchende nur nach PCR-Test zu ermöglichen, weil unklar war, ob und in welchem Maße die gängigen Antigen-Schnelltests die Omikron-Variante erfassen.“ Aufgrund aktueller Untersuchungsergebnisse sei inzwischen aber klar, dass auch die Schnelltests Omikron erkennen. „Somit können wir vom PCR-Test abrücken und den Antigen-Schnelltest zulassen.“
Zu der neuen Erkenntnis dürfte allerdings auch beigetragen haben, dass das NRW-Gesundheitsministerium klargestellt hatte, dass PCR-Tests für Krankenhausbesucher „nicht erforderlich“ sind. Die Regelung der Uniklinik war demnach nicht mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar.
Am sechstägigen Besuchsverbot hält die Uniklinik fest
Das Ministerium hatte auch das sechstägige Besuchsverbot kritisiert: Dieses würde „eine soziale Isolation für den Patienten darstellen“ und sei „ausdrücklich zu vermeiden“. Dazu ist die Uniklinik indes nicht bereit: Das Besuchsverbot erkläre sich „unverändert durch die hohe Infektionslage“. Aus diesem Grund darf in den Kliniken der Universitätsmedizin auch nach dem siebten Tag maximal ein Besucher am Tag für eine Stunde kommen. In Mehrbettzimmern müssen sich die Patienten abstimmen, da zur selben Zeit nur ein Besucher pro Zimmer zugelassen ist.
Für viele sensible Bereiche wie die Kinder- und die Geburtsklinik sowie für Patienten im Sterbeprozess gibt es allgemeingültige Ausnahmen oder individuelle Härtefallregelungen.
Besucherausweise gibt es nach Online-Terminvereinbarung im Besucherzentrum der Uniklinik (Meyer-Schwickerath-Platz, 14 Uhr bis 17.40 Uhr). An der Ruhrlandklinik der Universitätsmedizin Essen gilt bereits seit dem 24. November 2021 ein generelles Besuchsverbot.