Essen. Wer einen Patienten in der Uniklinik Essen besuchen will, braucht einen teuren PCR-Test. In den ersten sechs Tagen gilt sogar ein Besuchsverbot.

Die Universitätsmedizin Essen hat die Besuchsregeln seit Dienstag (30. November) so verschärft, dass sie in vielen Fällen auf ein Besuchsverbot hinauslaufen. Das Haus reagiert damit auf zunehmende Infektionen mit dem Coronavirus. Andere Essener Krankenhäuser verfahren weniger streng: Sie verweisen darauf, dass soziale Kontakte für den Patienten wichtig sind.

Uniklinik Essen: In den ersten sechs Tagen darf kein Besuch kommen

Die Universitätsmedizin spricht in den ersten sechs Tagen eines Klinikaufenthaltes ein „generelles Besuchsverbot“ aus: Es gilt neben der Uniklinik auch für das St. Josef-Krankenhaus in Werden und die Herzchirurgie in Huttrop. Auch nach Ablauf der sechs Tage wird ein Besuch erheblich erschwert: Galt zuletzt die 2G-Plus-Regel – geimpft oder genesen plus aktuellem negativem Antigen-Schnelltest – muss nun ein maximal 24 Stunden alter negativer PCR-Test vorgelegt werden. Anders als der Schnelltest ist er kostenpflichtig.

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Essener Apotheken bieten PCR-Tests für um die 70 Euro an. Die Johanniter berechnen 90 Euro, zehn Euro weniger kostet der Drive-in-PCR-Test beim Deutschen Roten Kreuz (DRK). Vergleichsweise günstig sind die 50 Euro, die ein privates Labor aufruft; dafür muss man bis zum nächsten Tag auf das Ergebnis warten. Angesichts solcher Kosten für „maximal eine Stunde“ am Krankenbett dürfte nun mancher – zwangsläufig – davon absehen, sich den Besucherausweis für die Uniklinik zu besorgen. Zuletzt hatte man noch 900 bis 1200 Ausweise pro Woche ausgestellt.

Klinikdirektor verweist auf unberechenbare Omikron-Variante

Es sei schwer sicher zustellen, dass auf dem weitläufigen Klinikgelände mit 80 Gebäuden nur Gäste mit Ausweis unterwegs sind, erklärt die Klinik. Eine deutliche Reduzierung der Besucher und Besucherinnen erleichtert also auch die Kontrolle. Man wisse, dass das nicht nur auf Zustimmung stoße, sagt der ärztliche Direktor der Uniklinik, Prof. Jochen A. Werner: „Aber wir sind inmitten einer kritischen Pandemie-Lage, sind als eines der größten Corona-Zentren Deutschland in einer besonderen Situation, auch für die Versorgung der Menschen der Metropolregion Ruhr, und jetzt droht auch noch die unberechenbare Omikron-Variante. Es gilt Safety First: Wir haben die Aufgabe, unsere schwerkranken Patienten und auch unsere Mitarbeitenden vor zusätzlichen Infektionen zu schützen.“ Die Klinik erhalte dafür viel Verständnis und prüfe überdies immer wieder Härtefall-Regelungen.

In Notfällen wird kein Test verlangt

An der Uniklinik gibt es einzelne Bereiche, die weiter der 3G-Regel plus unterliegen: Ambulante, elektive Patienten sowie medizinisch notwendige Begleitpersonen benötigen einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test, der nicht älter ist als 24 Stunden. Gleiches gilt für Eltern von minderjährigen Patienten; für Blutspender sowie für Personen, die das Uniklinikum aufgrund dringlicher Fragestellungen betreten müssen, etwa für Aufklärungsgespräche. Von den Regelungen ausgenommen sind Notfälle, hier ist kein Nachweis für den Zugang erforderlich.

Der Gesetzgeber ermächtigt Krankenhäuser ausdrücklich, Maßnahmen zu ergreifen, um Patienten und Personal vor einer Corona-Infektion zu schützen. In der Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums von September 2021 steht aber auch, dass Patienten „Besuch in angemessenem Umfang“ gewährt werden müsse: „Schließlich ist zu berücksichtigen, dass eine soziale Isolation die Gefahr von erheblichen gesundheitlichen Schäden begünstigt und sich kontraproduktiv auf den Genesungsprozess auswirken kann.“

Krankenhäuser setzen auf strenge Kontrollen

Für die Krankenhäuser bedeutet das eine Abwägung, die ganz unterschiedlich beantwortet wird. So hat auch das Krupp-Krankenhaus mit seinen Standorten in Rüttenscheid und Steele jüngst die Regeln verschärft: Erst nach dem vierten Krankenhaus-Tag dürfen Patienten Besuch empfangen, täglich eine Stunde. Besucher müssen geimpft oder genesen sein und einen Antigen-Schnelltest vorlegen, wie er kostenlos an vielen Testzentren im Stadtgebiet möglich ist.

Die 2G-Plus-Regel gilt auch bei der Contilia, zu der Philippusstift Borbeck, Elisabeth-Krankenhaus Huttrop und St. Josef in Kupferdreh gehören. Auch hier genügt der Schnelltest. Anders als bei „Krupp“ dürfen Patienten vom Aufnahmetag an täglich eine Stunde lang besucht werden. „Wir kontrollieren die Regeln streng, so dass sich zu Beginn der Besuchszeit eine Warteschlange vor dem Haupteingang bildet“, sagt die Sprecherin des Elisabeth-Krankenhauses, Dorothee Renzel.

Vertraute Gesichter sind wichtig für den Heilungsprozess

Auch die evangelischen Kliniken Essen-Mitte (KEM), zu denen etwa das Huyssensstift in Huttrop gehört, setzen auf „Personensperren“: Hier erfasst man die Daten der Besucher und kontrolliert, ob sie geimpft oder genesen sind. „Diese Kontrollen sind extrem personalintensiv, aber sie bieten einen entscheidenden Sicherheitsvorteil“, sagt der Corona-Einsatzleiter der KEM, Dr. Andreas Grundmeier. Auf einen Testnachweis könne man daher noch völlig verzichten. „Vertraute Gesichter zu sehen, ist Teil des Heilungsprozesses“, betont Grundmeier. Das gelte besonders für ältere Patienten oder solche, die schwer bis lebensbedrohlich erkrankt seien. Umso mehr bedauere man, dass die täglichen Besuchszeiten angesichts der aktuellen Lage auf vier Tage (Di/Do/Sa/So) reduziert werden mussten.

„Wir wissen, wie wichtig im Heilungsprozess Besuch und Zuspruch sind“, heißt es auch an der Uniklinik. Wo es um den Schutz Schwerkranker gehe, könne man sich aber mit Handy- und Videotelefonaten behelfen. Zumindest zeitweilig: „Wir hoffen sehr, schon bald die Besuchsregelungen wieder lockern zu können.“